Zu neuneinhalb Jahren wegen versuchten Mordes ist ein 47-Jähriger am Landgericht Ansbach verurteilt worden. Die Richter setzten damit ein klares Signal gegen ein Recht auf Selbstjustiz. Der Vorsitzende der Großen Strafkammer übte scharfe Kritik an der Verteidigerin. Diese hatte viel Verständnis für den Täter geäußert und nur eine Bewährungsstrafe gefordert.
Am 3. Oktober 2024 hatte der Angeklagte in der Schalkhäuser Landstraße in Ansbach einen Fußgänger von hinten umgefahren und danach mit einem Messer attackiert. Das Opfer gehörte zur Familie des Täters. Er war mit der Tochter von dessen Lebensgefährtin zusammen.
Die akute Lebensgefahr durch den doppelten Angriff machte Dr. Stefanie Sauer vom Universitätsklinikum Jena deutlich. Die Rechtsmedizinerin hatte das Gutachten übernommen, weil es am eigentlich zuständigen Institut in Erlangen einen personellen Engpass gab. Nach ihrer Untersuchung der Verletzungen hatte das Opfer mindestens 17 Stichwunden, wodurch auch der Brustraum geöffnet wurde. Ohne schnelle ärztliche Hilfe wäre der Tod sicher eingetreten, so Dr. Sauer.
Doch bereits der Aufprall mit dem Auto hätte den 28-Jährigen umbringen können. Denn dadurch war ein Riss in der Milz entstanden und ein halber Liter Blut ergoss sich in den Oberkörper. „Der Geschädigte befand sich in konkreter Lebensgefahr“, sagte die Sachverständige.
Ein Gutachten über den Täter erstattete der Psychiater Dr. Dieter Härtl. Er beschrieb ihn als Menschen, der in der neunten Klasse mit seinen Eltern von Kirgisistan nach Ansbach gekommen war. Hier habe er alles getan, um sich schnell zu integrieren, immer fleißig gearbeitet und sich an die Gesetze gehalten. Sein Drang zur unauffälligen Anpassung habe es möglicherweise verhindert, dass er bei Konflikten seine Gefühle auslebte.
„Das kann zu extremen Entgleisungen führen“, so der Facharzt für Psychiatrie. Dies sei möglicherweise am Tag der Tat passiert. Durch die wiederholte Gewalt an der jungen Frau könne er in einen „affektiven Ausnahmezustand“ geraten sein, sagte Dr. Härtl. Er könne deshalb aus ärztlicher Sicht nicht ausschließen, dass dadurch die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bei der Tat eingeschränkt gewesen war.
Wegen dieses Gutachtens ging Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier bei seinem Plädoyer nach unten. Statt der 15 Jahre Haft, die bei einem versuchten Mord sonst fällig werden, hielt er zehn Jahre für angemessen.
Der Anklagevertreter war jedoch überzeugt, dass der 47-Jährige nach der Gewalt gegen die Tochter seiner Lebensgefährtin schon bei der Fahrt zu ihr in den Ansbacher Ortsteil Schalkhausen zu allem entschlossen gewesen war. „Er war in diesem Moment bereit, die Beziehung mit dem Messer ein für alle Mal zu beenden.“ Als ihm der 28-Jährige dann überraschend zu Fuß auf der Schalkhäuser Straße entgegenkam, habe er ihn nach einem Wendemanöver bewusst von hinten mit dem Auto erfasst. „Es war ein zielgerichtetes Fahrmanöver.“
Der Tötungsvorsatz sei bei dem nachgewiesenen Tempo von 35 bis 40 km/h eindeutig. Weil das Auto von hinten kam, habe der nichtsahnende Fußgänger, der den Wagen nicht bemerkt hatte, keine Chance zum Ausweichen besessen. Damit, so Heinzlmeier, liege das Mordmerkmal der Heimtücke vor. Mit den Stichen habe der 47-Jährige nur aufgehört, weil er die Tat für vollendet hielt. „Er ging davon aus, alles getan zu haben, damit es zu einem baldigen Ableben kommt.“
Rechtsanwalt Dominik Stelzig, der das Opfer als Nebenkläger vertrat, schloss sich dieser Argumentation umfassend an, stellte das Strafmaß jedoch ins Ermessen des Gerichts.
Nur maximal zwei Jahre, ausgesetzt zur Bewährung, forderte Verteidigerin Dr. Vera Prechtel. „Die Tat war nicht geplant“, sagte sie. „Er hatte nie vor, ihn zu töten. Ein versuchter Mord liegt keineswegs vor.“
Die Tochter seiner Lebensgefährtin, deren leiblicher Vater früh verstorben war, sei für ihren Mandanten wie eine eigene Tochter gewesen. Die fortgesetzten Gewalttaten ihres Partners, von dem sie sich selbst nicht lösen konnte, hätten bei dem Angeklagten zu einem „Gefühlsstau“ geführt. Seine Tat sei dann die „emotionale Entladung“ gewesen.
Durch die Vorgeschichte, so die Rechtsanwältin, habe sich bei ihrem Mandanten ein „vermeintlicher Notstand“ entwickelt. Für solche Notstände gebe es eine deutliche Reduzierung des Strafmaßes, nicht nur bei selbst Betroffenen, sondern auch bei Angeklagten, die „in Sorge um einen nahestehenden Menschen“ handeln. Prechtel sah deshalb nur eine „gefährliche Körperverletzung in einem minderschweren Fall“.
Pflichtverteidiger Bernd Hönicka folgte seiner Kollegin weitgehend und betonte den Abbruch der Stiche. Dieser sei als Rücktritt von der Tat zu werden. „Er hätte die Möglichkeit gehabt, weiterzumachen. Er hat es nicht getan.“
Der Angeklagte hatte in der Verhandlung fast durchgehend geschwiegen und keine Fragen zur Tat beantwortet. In seinem Schlusswort sagte er: „Das habe ich nicht geplant und nicht gewollt.“
Die Kammer folgte weitgehend den Argumenten des Oberstaatsanwalts und verhängte neuneinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes. Deutliche Worte richtete Vorsitzender Richter Matthias Held an die Rechtsanwältin Dr. Vera Prechtel für die Art, wie diese eine Bewährungsstrafe wegen der vorhergehenden Gewalttaten des Opfers verlangt hatte. „Mich hat Ihre Aussage sehr gestört, dass dies einem Notstand nahe kam“, sagte Held. Die Gewalttaten des Mannes seien durch mehrere Urteile gegen ihn geahndet. Zuletzt wurde er deswegen im Mai zu fast drei Jahren Haft verurteilt.
Dies war nur möglich, weil seine Partnerin umfangreich bei der Polizei ausgesagt hatte. Bei früheren Gewaltausbrüchen des drogensüchtigen Vaters ihrer Tochter hatte sie zwar Anzeigen erstattet, dann jedoch aus Angst keine Aussagen gemacht, welche die Justiz verwerten konnte.
Er sei verwundert, wie sich die Anwältin als Organ der Rechtspflege über einen angeblichen psychischen Notstand bei diesem versuchten Tötungsdelikt äußerte, sagte Held vor seiner Urteilsbegründung. „Sie schütten damit Wasser auf die Mühlen derer, die glauben, dass der Rechtsstaat nicht funktioniert“, so Held zu Dr. Vera Prechtel. „Darüber sollten Sie nachdenken.“ Selbstjustiz sei auch nach Gewalttaten nicht zu tolerieren, war die klare Botschaft des Richters.