Notlösung sorgte für Ärger: Landwirte wegen undichter Siloballen vor Gericht | FLZ.de

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Veröffentlicht am 29.05.2025 10:00

Notlösung sorgte für Ärger: Landwirte wegen undichter Siloballen vor Gericht

Siloballen, bei denen die Folie aufgeplatzt war, führten einen Landwirt und eine Landwirtin vors Amtsgericht in Ansbach (Foto: Manfred Blendinger)
Siloballen, bei denen die Folie aufgeplatzt war, führten einen Landwirt und eine Landwirtin vors Amtsgericht in Ansbach (Foto: Manfred Blendinger)
Siloballen, bei denen die Folie aufgeplatzt war, führten einen Landwirt und eine Landwirtin vors Amtsgericht in Ansbach (Foto: Manfred Blendinger)

Undichte Siloballen brachten einen Landwirt und seine Tochter aus dem Hesselbergraum als Angeklagte vor das Amtsgericht Ansbach. Der Vorwurf: Fahrlässige Bodenverunreinigung. Im Prozess ging es dann um zu viel Gras, zu viel Schulden und zu viel Kontrolle.

Der 67-Jährige ist aufgeregt, das ist zu sehen. Er ist gekommen, erklärt er gleich am Anfang des Prozesses, um seine Sicht der Dinge darzulegen. Um dem Gericht zu erklären, welche Sorgen ihn und seine Familie drücken. Und wie sie sich vom Wasserwirtschaftsamt „gegängelt“ fühlen. „Ich bin aber nicht so redegewandt“, entschuldigt er sich vorbeugend, redet dann aber viel und lang.

Grundwasserschädigende Stoffe versickerten im Boden

Es geht um zehn Siloballen und um zwei Foliensilos, die bei einer Kontrolle auf dem Hof im November 2024 laut den Vorwürfen der Anklage undicht waren und auch nicht auf dichtem Boden lagerten. Damit sickerte demnach Flüssigkeit mit einer viel zu hohen Konzentration an Ammonium-Stickstoff und Chlor in den Boden. Das wäre, so die Anklage, „geeignet, das Grundwasser zu schädigen“.

Der 67-jährige Landwirt und seine 23-jährige Tochter, ebenfalls ausgebildete Landwirtin, sind die verantwortlichen Hofbetreiber. Daher wurde jeder von beiden per Strafbefehl zu 1200 Euro (20 Tagessätze á 60 Euro) Geldstrafe verurteilt. Dagegen legten sie Einspruch ein. Der Bauernverband habe ihnen dazu geraten, erklärt der Vater. Durch den Einspruch kommt es zum öffentlichen Prozess am Amtsgericht.

Die beiden sind ohne Anwalt gekommen. Es geht ihnen, das wird schnell klar, nicht darum, die Taten abzustreiten. Sondern sie wollen darlegen, wie es dazu kam und dass sie die Strafe als zu hoch empfinden.

Siloballen waren eine Notlösung

„Wir sind sechs oder sieben Mal heuer schon angezeigt worden und bekommen keine Auskunft, wer da immer dahintersteckt“, sagt der Landwirt. Für Investitionen in moderne Maschinen haben sie auf Beschluss des Familienrates einen hohen Kredit aufgenommen. Im Moment kämpft der Hof mit seinen 120 Milchkühen „mit Liquiditätsproblemen“. Um da heraus zu kommen, soll die Milchleistung der Kühe erhöht werden.

Das, was das Wasserwirtschaftsamt im November 2024 am Hof vorgefunden hatte, war Folge einer Notlösung gewesen, sagt der 67-Jährige. „Es hat so viel geregnet, wir haben einfach unheimlich viel Gras gehabt“, schildert er. „Das Silo war knallvoll.“

Also wurde ein Subunternehmer beauftragt, das Ergebnis der letzten Mahd zu Siloballen in Folien zu verpacken. Insgesamt 200 Ballen entstanden. Weil immer noch Gras da war, wurden zwei Foliensilos errichtet. „Das sind Grashaufen, die mit Folie zugedeckt werden“, erklärt der Landwirt der Amtsrichterin.

Transport in die Biogasanlage geplant

Der Plan war, einen Teil des Grases zur Biogasanlage zu bringen. Dann kam etwas dazwischen und der Abtransport verschob sich. Dass die Ballen teilweise aufgeplatzt waren und die Folie nicht dicht hielt, wollen Vater und Tochter nicht bemerkt haben. „Wir sind jeden Tag da vorbeigefahren und es ist nie aufgefallen, dass da was rausläuft.“

Ein bisschen dauert es, bis Richterin Carolin Schneider herausfindet, wie viel Geld die Angeklagten für ihr Leben zur Verfügung haben, also wie hoch ihre privaten Einkünfte sind. Das ist wichtig, denn bei Geldstrafen werden für die Höhe eines Tagessatzes immer die wirtschaftlichen Verhältnisse zu Grunde gelegt. Fehlen die Angaben, wird geschätzt.

Dann ist auch das geklärt. Svenja Stadelmann, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, hält den beiden zu Gute, dass sie direkt nach der Kontrolle die Ballen und die Silohaufen weggeschafft und den verunreinigten Boden abgezogen haben. Gegen den 67-Jährigen spricht allerdings, dass im Bundeszentralregister bereits zwei Verurteilungen eingetragen sind.

Geldstrafe fiel geringer aus

Stadelmann beantragt für den Vater 500 Euro Geldstrafe (20 Tagessätze á 25 Euro) und für die Tochter 225 Euro Geldstrafe (15 Tagessätze á 15 Euro) wegen fahrlässiger Bodenverunreinigung. Genau so fällt auch das Urteil von Richterin Schneider aus.

Eines stellt die Richterin im Lauf des Prozesses aber auch klar: „Ihr Verhältnis zum Wasserwirtschaftsamt können wir hier nicht lösen.“ Der Landwirt bedankt sich trotzdem mehrmals – für die geringere Strafe, aber auch dafür, „dass wir hier so offen reden konnten und Sie zugehört haben“.


Gudrun Bayer
Gudrun Bayer
... ist seit Oktober 2020 bei der FLZ und hat hier als Chefredakteurin ihren Traumjob gefunden. Als Autorin tritt die frühere Sportredakteurin, Gerichtsreporterin und Magazinredakteurin nur noch selten in Erscheinung. Nach mehr als 40 Jahren im Journalismus werkelt sie im Hintergrund dafür, dass ihre Kolleginnen und Kollegen gute Rahmenbedingungen für die Berichterstattung haben. Und sie hat ein Herz für die Ausbildung.
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