Barrierefreiheit der Fränkischen Landeszeitung | FLZ.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den vorliegenden Internetauftritt der Fränkischen Landeszeitung https://www.flz.de. Wir sind bemüht, die Websites im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere gemäß § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG mit Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Beschreibung der Dienstleistung:

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: Die Online-Shops und verbundene Services für die Website flz.de, in denen verschiedene Produkte (Abonnements für journalistische Artikel, Sach-Prämien für das Werben von Lesern, Anzeigen) gekauft sowie Dienstleistungen und Registrierungen abgeschlossen werden können. Es können auch Newsletter abonniert und ein eigenes Konto eingerichtet werden. Folgende Webseiten sind davon erfasst:

  • Abo- und Prämien-Shop (webabo.flz.de)
  • Einwilligungsmanagement (für Werbung, Cookies etc.)

Umsetzung:

Unsere Anwendungen wurden umfassend nach dem internationalen Standard der WCAG-Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten geprüft. Die BFSG-relevanten Funktionen wie Screenreader-Kompatibilität, Tastaturnavigation, Fokusführung und semantische Struktur wurden dabei umgesetzt. Marktüberwachungsbehörde:
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg, Sachsen-Anhalt.  Verbraucherinformationen:

Fränkische Landeszeitung GmbH
Nürnberger Str. 9-17
91522 Ansbach
Tel. 0981 9500 0

E-Mail: verlag@flz.de
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