Brände bei Electrolux Rothenburg: Verteidiger legt Rechtsmittel ein | FLZ.de

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Veröffentlicht am 26.06.2025 18:01

Brände bei Electrolux Rothenburg: Verteidiger legt Rechtsmittel ein

Die Richterinnen Elke Beyer (2. von rechts) und Anna Flor (2. von links) mit den beiden Schöffen. Gegen ihr Urteil wurde von der Verteidigung Revision eingelegt. (Foto: Winfried Vennemann)
Die Richterinnen Elke Beyer (2. von rechts) und Anna Flor (2. von links) mit den beiden Schöffen. Gegen ihr Urteil wurde von der Verteidigung Revision eingelegt. (Foto: Winfried Vennemann)
Die Richterinnen Elke Beyer (2. von rechts) und Anna Flor (2. von links) mit den beiden Schöffen. Gegen ihr Urteil wurde von der Verteidigung Revision eingelegt. (Foto: Winfried Vennemann)

Zu dreieinhalb Jahre Gefängnis wurde ein 23-Jähriger vom Landgericht Ansbach dafür verurteilt, dass er im Oktober 2024 zweimal bei Electrolux in Rothenburg Feuer gelegt hatte. Doch sein Verteidiger hat Revision eingelegt. Die Folge: der Prozess und das Urteil werden vom Bundesgerichtshof überprüft.

Gebrannt hatte es in dem Werk des Küchengeräteherstellers am 18. und am 20. Oktober 2024 in zwei verschiedenen Hallen. Beim ersten Mal am Freitag lag der Schaden bei etwa 300.000 Euro, beim zweiten Mal am Sonntag lag er bei 1,2 Millionen Euro.

In beiden Fällen nutzte der Brandstifter Esbitwürfel als Brandbeschleuniger. Am Freitag zündete er damit Styropormaterial an, das in der Halle direkt über den Werksfeuerwehrräumen lagerte. Es entwickelte sich schnell große Hitze. Das löste die Sprinkleranlage aus. Daher geriet die Halle, über der sich auch Schulungsräume befinden, nicht in Brand.

Der Ruß, der sich dabei entwickelte, machte jedoch aufwendige Reinigungsarbeiten nötig. Das Gebäude war zwei Monate lang nicht nutzbar.

Halle wurde völlig zerstört

Am Sonntag zündete er in einer anderen Halle eine Holzpalette an. Daraus entwickelte sich ein Großbrand, die Halle wurde völlig zerstört. Eine Sprinkleranlage war in diesem Gebäude nicht installiert und die Rauchmeldeanlage war schon lange defekt.

Menschen wurden bei beiden Bränden nicht verletzt, allerdings waren am Sonntag 300 bis 350 Personen im Einsatz, um die Flammen zu bekämpfen und Schlimmeres zu verhindern.

Der 23-Jährige hatte im Landgerichts-Prozess am 10. Juni umfassend gestanden und sich entschuldigt. Er ist selbst Mitglied von zwei Freiwilligen Feuerwehren und arbeitete beim Werkschutz von Electrolux, bis er im Januar in Untersuchungshaft kam.

Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier hatte in seiner Anklage einen juristischen Unterschied zwischen den beiden Taten gemacht. Er war davon ausgegangen, dass während des Brandes am Freitag in der Halle eine Schulung stattfand und der Angeklagte billigend in Kauf genommen hatte, dass die Teilnehmenden verletzt werden. Daher wertete Heinzlmeier den ersten Fall als schwere Brandstiftung, den zweiten Fall am arbeitsfreien Sonntag als Brandstiftung.

Waren Menschen in Gefahr?

Das Gericht unter Vorsitz von Elke Beyer ging der Frage, ob sich Menschen in den Gebäuden befunden hatten und ob sie gefährdet waren, im Prozess auch sehr intensiv nach. Dabei stellte sich allerdings heraus, dass die Halle mit der funktionierenden Sprinkleranlage und die Schulungsräume durch eine massive Brandschutzwand getrennt sind, was der 23-Jährige als Feuerwehrmann wusste.

Der Oberstaatsanwalt beantragte dennoch eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung und Brandstiftung. Er forderte dafür fünf Jahre und drei Monate Haft. Verteidiger Dr. Jannik Rienhoff beantragte dagegen zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Das Gericht unter Vorsitz von Elke Beyer verurteilte den Feuerwehrmann wegen Brandstiftung im minderschweren Fall und Brandstiftung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis.

Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel

Das kommentierte Verteidiger Rienhoff hinterher so: „Wir konnten deutlich machen, dass entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft zu keiner Zeit Gefahr für Menschen bestand und dass mein Mandant auch zu keiner Zeit Menschen gefährden wollte.“

Dennoch legte er Revision gegen das Urteil ein. Die Staatsanwaltschaft verzichtete dagegen nach Auskunft der Landgerichts-Pressestelle auf das Rechtsmittel.

Hinter der Story

Wenn im Strafprozess in erster Instanz am Landgericht verhandelt wird, gibt es gegen das Urteil keine Berufungsmöglichkeit, sondern nur die Revision. Während bei der Berufung auf jeden Fall ein weiteres Gericht alles nochmal aufrollen muss, findet bei der Revision eine formale Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) statt. Es geht dabei dann nicht darum, ob ein Jahr mehr oder weniger Gefängnis angemessen wäre. Sondern, ob alle formalen Vorschriften der Strafprozessordnung eingehalten wurden und ob die Voraussetzungen zur juristischen Einordnung der Tat ausreichend hinterfragt und richtig abgewogen wurden. Nur wenn bei dieser Überprüfung Fehler gefunden werden, muss nochmal neu verhandelt werden – dann wieder vor dem Landgericht. Revisionen haben nur selten Erfolg. Daher ist es immer ein zweischneidiges Schwert, darüber zu berichten, wenn dieses Rechtsmittel eingelegt wird. Denn es kann leicht der Eindruck entstehen, dass damit alles wieder offen ist. Und da der BGH verhältnismäßig lange braucht, bis er entscheidet, bleibt dieser Eindruck dann lange erhalten. Daher verzichten wir meistens darauf, das bloße Einlegen einer Revision zu melden, sondern berichten erst dann wieder, wenn ein Urteil wirklich aufgehoben wurde. Beim Electrolux-Prozess haben wir uns wegen des Aufsehens, das der Fall erregt hat, anders entschieden.


Gudrun Bayer
Gudrun Bayer
... ist seit Oktober 2020 bei der FLZ und hat hier als Chefredakteurin ihren Traumjob gefunden. Als Autorin tritt die frühere Sportredakteurin, Gerichtsreporterin und Magazinredakteurin nur noch selten in Erscheinung. Nach mehr als 40 Jahren im Journalismus werkelt sie im Hintergrund dafür, dass ihre Kolleginnen und Kollegen gute Rahmenbedingungen für die Berichterstattung haben. Und sie hat ein Herz für die Ausbildung.
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