Nach Mordversuch in Ansbach: Opfer zu fast drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.05.2025 15:25

Nach Mordversuch in Ansbach: Opfer zu fast drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Richter Thorsten Kamberger mit zwei Schöffen im Prozess am Amtsgericht. Sie verurteilten den Angeklagten wegen mehrerer Gewalttaten zu fast drei Jahren Haft. (Foto: Luca Paul)
Richter Thorsten Kamberger mit zwei Schöffen im Prozess am Amtsgericht. Sie verurteilten den Angeklagten wegen mehrerer Gewalttaten zu fast drei Jahren Haft. (Foto: Luca Paul)
Richter Thorsten Kamberger mit zwei Schöffen im Prozess am Amtsgericht. Sie verurteilten den Angeklagten wegen mehrerer Gewalttaten zu fast drei Jahren Haft. (Foto: Luca Paul)

Eine von Gewalt geprägte Beziehung endete im Oktober 2024, indem ein heute 29-Jähriger in Ansbach niedergestochen wurde. Nun musste sich das Opfer dieses Vorfalls selbst vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Ansbach verantworten. Der 29-Jährige hatte seine ehemalige Lebensgefährtin in mehreren Fällen körperlich misshandelt, genötigt und bedroht. Nach einem umfangreichen Geständnis wurde er zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Bereits wenige Monate nachdem 2023 die Beziehung begonnen hatte, musste die Polizei wegen einer Handgreiflichkeit zur gemeinsamen Wohnung des Paares in Ansbach ausrücken. Der Angeklagte hatte der heute 28-Jährigen das Mobiltelefon entrissen und sie dabei verletzt. Die Frau wehrte sich mit einem Tierabwehrspray. „Er war sehr paranoid, aggressiv”, schildert sie im Gerichtssaal. Sie tritt im Prozess als Nebenklägerin auf.

Er dachte, der Fernseher würde ihn filmen

Er habe gedacht, sie würde ihn filmen, berichtet sie. Er sei zum Zeitpunkt dieser Tat aus ihrer Sicht nicht er selber gewesen. „Er hatte Wahnvorstellungen.” Der Angeklagte schaute damals nach ihrer Aussage immer häufiger panisch aus dem Fenster und reagierte verstärkt auf vermeintliche Geräusche. Am Tag des Polizeieinsatzes soll es so weit gegangen sein, dass er dachte, auch der Fernseher würde ihn filmen, erzählt ein Polizist als Zeuge im Gerichtssaal.

Der gewaltsame Vorfall im Februar 2024 blieb nicht der einzige. Grund für die Aussetzer des Mannes soll der massive Konsum von Drogen gewesen sein. Er nahm Amphetamin, Crystal Meth, Cannabis, aber auch Ecstasy. Am Tag dieses Einsatzes ergab eine Blutprobe eine hohe Konzentration von Amphetamin. Eine Abhängigkeit liegt vor, wie der psychiatrische Gutachter Peter Sauer bestätigte. „Am Anfang hatte er diese Paranoia nicht”, sagt die Ex-Partnerin über den Angeklagten. „Sonst wäre ich nicht mit ihm zusammengekommen.”

Drogenkonsum spielt eine große Rolle

Im Prozess dreht sich viel um die Fragen, wie Betäubungsmitteln die Taten des Angeklagten beeinflusst haben. Für den Gutachter war er aber zum Zeitpunkt seiner Taten schuldfähig.

Mehrmals kam es zu Situationen, in denen der 29-Jährige seine Partnerin in das Gesicht schlug, ihr Gegenstände wegnahm und sie bedrohte – sogar mit einem Messer. Auch dann noch, als wegen der ersten Fälle bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. „Wenn er nüchtern war, war er ein guter Mensch”, sagt die 28-Jährige.

Für den aktuellen Prozess listet Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier in seiner Anklage acht Fälle mit körperlicher Gewalt und weiteren Straftaten wie Raub und Nötigung auf. Von „recht heftigen Taten” spricht er dann in seinem Plädoyer.

Höhepunkt im Oktober 2024

Ihren Höhepunkt erreichten die Gewalttaten am 3. Oktober 2024. Die Frau hielt sich in dem Schrebergarten ihrer Mutter in Ansbach auf. Ihr Partner suchte sie auf, sperrte sie in eine Gartenhütte und schlug sie mehrfach mit der Faust. Als die Geschlagene zu Boden fiel, trat er ihr gegen den Kopf. Weil er sie und auch ihre gemeinsame Tochter weiter bedrohte, machte sie sich mit ihm zusammen auf den Weg zur gemeinsamen Wohnung.

In der Schalkhäuser Landstraße kam ihr Stiefvater hinzu. Der 47-Jährige sah den Angeklagten auf der Straße von der dortigen Wohnung weglaufen, fuhr ihn mit seinem Auto um und stach mehrfach auf ihn ein. Mit schweren Verletzungen kam er ins Klinikum. Der Prozess gegen den Stiefvater steht noch aus.


Ich finde, bestraft wurde er genug.

Ex-Partnerin des Angeklagten

Bis auf die Narben der Stichwunden hinterließ der Angriff keine bleibenden Schäden bei ihm, sagt der Angeklagte. Auch die 28-Jährige berichtet, sie sei mittlerweile psychisch und körperlich unversehrt. Ihr ist wichtig, dass der Angeklagte in Therapie geht, um künftig ein gutes Leben zu führen. Sie hofft, dass er Arbeit und andere Freunde findet. „Ich finde, bestraft wurde er genug”, sagt sie. Eine Therapie ist nach ihren Angaben auch für das Jugendamt eine Voraussetzung, um Kontakt zur gemeinsamen Tochter aufnehmen zu dürfen. „Wenn er nicht geht, finde ich, dass er eine Gefahr für andere ist. Auch für andere Frauen.”

Der Angeklagte selber redet wenig. Er sitzt ruhig auf seinem Stuhl, starrt vor sich hin, vermeidet jeden Blick nach rechts zu seiner Ex-Partnerin. Eine Therapie möchte er unbedingt angehen, wie er bestätigt. „Wenn ich unter Drogen war, war ich ein anderer Mensch. Ich war aggressiv und habe alles falsch verstanden”, räumt er ein. Beim Plädoyer seines Verteidigers Dr. Wolfgang Staudinger wirkt er sichtlich mitgenommen, unruhiger als zuvor. „Ich entschuldige mich bei ihr und bedanke mich auch”, sagt er, schaut dabei aber nicht sie, sondern den Richter an.

Geständnis wirkt sich mildernd aus

Drei Jahre Freiheitsstrafe fordert Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier. Ihm schließt sich Rechtsanwalt Matthias Kohla als Vertreter der Nebenklägerin an. Verteidiger Staudinger beantragt zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe. In einem Gespräch zu Beginn der Verhandlung hatten sich die Beteiligten im Fall eines Geständnisses auf einen Strafrahmen in diesem Bereich geeinigt. Sie wollten damit der Geschädigten eine detaillierte Befragung im Gerichtssaal ersparen.

Zu zwei Jahren und acht Monaten wird der 29-Jährige schließlich verurteilt. Das ist „ausreichend, aber unbedingt erforderlich”, betont der Vorsitzende Richter Thorsten Kamberger. Das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten wirkt sich mildernd auf die Strafe aus. Ebenso wie die Aussage der Geschädigten und der Angriff durch ihren Stiefvater. „Ihr Geständnis hat eine große Säule dafür geschaffen”, sagt Kamberger über das Strafmaß zu dem Angeklagten. Dieser hat eine Therapie von mindestens sechs Monaten bereits beantragt, um nach seiner Zeit hinter Gittern ohne Drogen leben zu können.

Im Oktober fuhr ein 47-Jähriger einen Mann an und stach ihn nieder. Doch die Vorgeschichte ist mindestens ebenso düster. (Foto: Tizian Gerbing)
Im Oktober fuhr ein 47-Jähriger einen Mann an und stach ihn nieder. Doch die Vorgeschichte ist mindestens ebenso düster. (Foto: Tizian Gerbing)

Mordversuch in Ansbach: Ex des Opfers erzählt von brutaler Vorgeschichte

Der im Oktober Attackierte hat eine düstere Vergangenheit. Susanna war seine Freundin – und erlitt Übles. Das ist ihre Geschichte.

Die 28-Jährige zeigt sich den Prozess über sehr gefasst. „Ich konzentriere mich ganz auf mein Kind”, sagt sie als Begründung. Der oberste Richter lobt die Frau. Sie habe gezeigt, „wie stark sie ist”. Und das, obwohl sie „derart traktiert wurde”. „Danke”, entgegnete sie ihm. Verteidiger Staudinger wendet sich ebenfalls an sie: „Sie sind stark als Zeugin, als Nebenklägerin aufgetreten.”


Luca Paul
Luca Paul
Redakteurin in der Lokalredaktion Ansbach
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