Weil er versucht haben soll, einen 28-Jährigen gezielt umzubringen, sitzt ein 47-Jähriger in Untersuchungshaft. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Ansbach folgte einen Antrag der Staatsanwaltschaft. „Wir gehen von Heimtücke aus”, sagte Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier auf FLZ-Anfrage.
Die Tat am Donnerstag gegen 17 Uhr in der Schalkhäuser Landstraße sorgte bei Autofahrern für Entsetzen. Sie sahen, wie ein Mann mit seinem Pkw einen anderen auf dem Gehweg umfuhr, dann ausstieg und mit einem langen Messer auf den am Boden Liegenden einstach.
Mehrere Notrufe gingen bei der Polizei ein. Die Schilderungen der Augenzeugen ließen zunächst eine Amoktat für möglich erscheinen, doch beim Eintreffen der ersten Streifen war klar: Hier geht es um eine private Abrechnung.
„Die Tat hat einen persönlichen Hintergrund”, fasst am Freitagmorgen ein Sprecher des mittelfränkischen Polizeipräsidiums die ersten Ermittlungen zusammen. „Beide kannten sich.” Während die Rettungskräfte mit Erfolg um das Leben des 28-Jährigen kämpften, ließ sich der Angreifer ohne jeden Widerstand festnehmen.
Am Freitagmittag war das Opfer außer akuter Lebensgefahr, aber noch nicht vernehmungsfähig. Bei seiner Vorführung beim Ermittlungsrichter hörte der 47-Jährige schweigend den Antrag der Staatsanwaltschaft. „Für uns geht es um einen versuchten Mord und eine gefährliche Körperverletzung”, sagte Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier auf Anfrage. Nach Berichten von Augenzeugen sei das Opfer in der Richtung gelaufen, in die auch der Angreifer fuhr. Damit sei das Auto von hinten gekommen und der 28-Jährige habe ihm nicht ausweichen können. Damit wäre das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
Heinzlmeier warnte jedoch vor verfrühten Festlegungen und betonte, dass die Kripo erst am Anfang der Ermittlungen stehe. Sie wird von einem Gutachter unterstützt, der unter anderem genauere Aussagen zur Geschwindigkeit des Fahrzeugs machen soll. Der 47-Jährige habe beim Ermittlungsrichter keine Angaben gemacht.
Der Sprecher der Ansbacher Staatsanwaltschaft wollte sich auch nicht näher zu einem möglichen Motiv der Tat äußern. Die Vorgeschichte müsse nun ebenso wie der Tatablauf sorgfältig ermittelt werden. Dabei sei wie immer auch die Frage zu prüfen, ob der Angreifer nach dem ersten Stich von seinem Opfer abgelassen habe, um seine Tat doch nicht zu Ende zu bringen, oder er aufgrund der Verletzungen davon ausging, dass der 28-Jährige tot ist, so der Oberstaatsanwalt. Hier wird ein rechtsmedizinisches Gutachten wichtig sein.
Gerüchte, dass das Opfer in dem Haus wohnte, vor dem es angegriffen wurde, wollte der Oberstaatsanwalt nicht kommentieren. Er sprach nur davon, dass das Opfer „im Umfeld” des Tatorts in der Schalkhäuser Landstraße wohnte.
Damit bleibt ein mögliches Motiv vorerst offen. Weil sich alles im öffentlichen Raum abspielte und der Täter am Tatort für eine Festnahme blieb, gilt eine Abrechnung im Drogen- oder Bandenmilieu als sehr unwahrscheinlich. Das extrem emotionale Verhalten des Täters und der große Altersunterschied würden eher dafür sprechen, dass es eine gezielte Rache war, bei der es möglicherweise um das Verhalten des Jüngeren gegen ein Familienmitglied des Älteren ging. Dazu werden jedoch erste Erkenntnisse der Ermittler frühestens in der kommenden Woche erwartet.