Neuneinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes: So lautet das Urteil am Landgericht Ansbach gegen einen 47-Jährigen. Er hatte in Ansbach den Partner seiner Stieftochter mit dem Auto angefahren und danach mit einem Messer attackiert
Der Angeklagte war am 3. Oktober 2024 mit seiner Lebensgefährtin zu deren Tochter geeilt, weil diese wieder einmal von ihrem Partner geschlagen worden war. „Sie haben das Messer unter dem Fahrersitz deponiert, um dieses falls erforderlich gegen ihn einzusetzen“, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Held in der Urteilsbegründung am Mittwoch kurz vor 18 Uhr.
Vor dem Ansbacher Ortsteil Schalkhausen hatte der Angeklagte dann den 28-Jährigen auf dem Gehweg neben der Straße in Richtung der Ansbacher Innenstadt laufen sehen. „Da ist Ihnen der Kragen geplatzt“, so Held.
Am Ende des fünften Verhandlungstags war die Große Strafkammer überzeugt, dass der Angeklagte nach dem Anblick des 28-Jährigen bewusst sein Auto gewendet und den Fußgänger von hinten auf dem Gehweg umgefahren hatte. „In diesem Moment haben Sie sich gesagt, jetzt fahre ich ihn um und dann ersteche ich ihn.”
Der Angeklagte hatte abgestritten, das Messer mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern gezielt bereitgelegt zu haben. Es sei zufällig griffbereit am Fahrersitz gelegen, weil er es vom Schrebergarten in seine Wohnung transportiert und am Sitz vergessen habe. „Das glauben wir Ihnen hinten und vorne nicht“, so der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer, zu der noch die Berufsrichter Natalia Plotnikov und Dr. Christian Eberlein sowie zwei Schöffen gehören.
Der doppelte Angriff mit Auto und Messer sei von einer starken Brutalität gezeichnet, sagte Matthias Held. Der 47-Jährige habe nur deshalb von seinem Opfer abgelassen, weil er dachte, dies würde seine Verletzungen ohnehin nicht überleben. Nach einem rechtsmedizinischen Gutachten hatte sowohl das Umfahren als auch die Messerattacke mit mindestens 17 Stichen in Gesicht, Hals und Oberkörper zu lebensgefährlichen Verletzungen geführt. Strafmildernd wertete die Kammer den emotionalen Ausnahmezustand des 47-Jährigen durch die anhaltende Gewalt gegen seine Stieftochter.
In ihrem Urteil folgte die Kammer weitgehend Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier, der zehn Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidiger Dr. Vera Prechtel und Bernd Hönicka plädierten auf maximal zwei Jahre Haft mit Bewährung.