Fast vier Jahre focht die Stadt Ornbau einen Rechtsstreit mit dem ehemaligen Bürgermeister Heinz Baum aus. Baum bezog nach zwei Amtsperioden Ruhegeld, das ihm der aktuelle Stadtrat noch nicht zugestehen wollte. Nun ist der Rechtsstreit endgültig entschieden. Ein in der Region einzigartiger Fall.
So richtig glücklich ist Ornbaus jetziger Bürgermeister Marco Meier nicht. Im Streit mit seinem Vorgänger hat die Stadt den Rechtsweg nun erschöpft, wie es im Juristendeutsch heißt. Über drei Instanzen hat Meier gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. Sylvia Meyerhuber gekämpft – und jedes Mal verloren.
Aber worum ging es überhaupt? Heinz Baum wurde 2008 zum Bürgermeister von Ornbau und 2014 im Amt bestätigt. Bei der Kommunalwahl 2020 trat er nicht mehr an.
Nach zehn Amtsjahren stehen Bürgermeistern in Bayern Pensionsansprüche zu. Diese können vom Stadtrat jedoch „ruhend gestellt“, also eine Auszahlung verhindert werden, bis der Betroffene 62 Jahre alt ist. Es sei denn er wird abgewählt, nicht mehr nominiert oder tritt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr an. Dann ist der Anspruch auf die Pension schon vorher unanfechtbar.
In diesem Fall trat Baum aber aus freien Stücken nicht mehr an und der zweite Bürgermeister unterzeichnet im März 2020 eine Anordnung für den sofortigen Bezug des Ruhegelds. Meier sagt: „Ich glaube nicht, dass der zweite Bürgermeister überhaupt wusste, was er da unterzeichnet.“ Der damalige Stellvertreter war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Der Stadtrat sei jedenfalls 2020 nicht eingebunden gewesen, so Meier.
Und so bezog Baum sein Ruhegeld. Nach Berechnungen der Stadt Ornbau fallen von Mai 2020 bis zum September 2025, der Monat in dem Baum 62 Jahre alt wird, knapp 190.000 Euro an.
Im April 2021 stieß der Rechnungsprüfungsausschuss auf die laufenden Bezüge. Mitglied Daniel Hesse fragte verwundert bei der Verwaltung nach und so wurde die Sache zum Politikum im Stadtrat.
Hesse stellte einen Antrag, die Pension für Baum bis zum im Gesetz vorgesehenen Alter von 62 Jahren zu stoppen. Der Stadtrat fasste diesen Beschluss am 21. September 2021 einstimmig. Gleichzeitig forderte die Stadt bisher geleistete 41.000 Euro von Baum zurück. Der Bescheid ging Baum am 4. Oktober 2021 zu. Daraufhin reichte dieser Klage am Verwaltungsgericht Ansbach ein.
Es dauerte bis zum 14. April 2023, bis es dort zur Verhandlung kam. Anwältin Meyerhuber: „Das Gericht folgte uns in vielen Punkten.“ Aber letztendlich entschied es gegen die Stadt Ornbau. Begründung: Der Bescheid eineinhalb Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Bürgermeisteramt sei zu spät.
Ornbau legte Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Dieser urteilte am 8. Januar 2024 nach Aktenlage erneut gegen die Stadt. Die Kammer sah das zeitliche Problem zwar nicht, entschied aber, dass die vorgebrachten Begründungen nicht ausreichten und die Stadt ihr Ermessen unzureichend ausgeübt hatte. Eine Revision ließ der Verwaltungsgerichtshof nicht zu.
Dem schloss sich auch das Bundesverwaltungsgericht an. Ihm fehlte eine besondere bundesweite Bedeutung für eine Überprüfung. Die Gerichts- und Anwaltskosten durch alle drei Instanzen von 53.000 Euro übernimmt die Rechtsschutzversicherung der Stadt. Auf eine eigene Klage vor dem Bundesverfassungsgericht verzichtet Ornbau. Anwältin Meyerhuber sieht kaum Aussichten auf Erfolg.
Außer Spesen nichts gewesen? Dies sieht Bürgermeister Meier nicht so: „Es war den Aufwand wert. Jetzt haben wir Rechtssicherheit.“ Er sieht es als seine Pflicht an, im Interesse der Bürger der Sache nachzugehen: „Ich würde es wieder so machen.“
Baum habe mittlerweile eine neue Stelle in Teilzeit in der Verwaltung eines anderen Ortes. Damit verdiene er laut Meier gerade so viel, dass dies nicht auf seine Pension angerechnet wird. Aus Meiers Sicht ist das Verhalten seines Vorgängers moralisch verwerflich. „Er hatte immer nur vor, zwei Perioden zu machen. Die Voraussetzungen für ein frühzeitiges Ruhegehalt sind nicht gegeben.“
In der Februarsitzung des Stadtrats informierte Meier über die höchstinstanzliche Entscheidung. Baum war als Zuhörer dabei. Daniel Hesse vom Rechnungsprüfungsausschuss verteidigt die Bemühungen der Stadt Ornbau: „Es war gut, der Sache nachzugehen. Aber die Entscheidung des Gerichts müssen wir so nun akzeptieren.“
Baum sieht in dem Vorgehen keinen persönlichen Angriff gegen sich. Dass Bürgermeistern nach zehn Amtsjahren noch vor ihrem 62. Lebensjahr Ruhegeld bezahlt werde, sei nach seiner Auffassung üblich. „Eine gerichtliche Überprüfung ist ein legitimes Mittel. Darum gibt es wie beim Sport einen Schiedsrichter, der entscheidet“, sagt Baum im Gespräch mit der FLZ. Er sei froh, dass dies in einem Rechtsstaat möglich ist. „Ob man sowas bis zur letzten Instanz durchfechten muss, soll jeder selbst entscheiden“, erlaubt er sich dann aber doch als kleinen Seitenhieb anzumerken.
In der Sitzung, in der Meier die Stadträte über die Entscheidung informierte, sei er nicht wegen der Rechtsangelegenheit gewesen. Er habe immer noch Grund in Ornbau und interessierte sich für einen anderen Tagesordnungspunkt, sagt er. „Der Stadt Ornbau wünsche ich weiter alles Gute.“
Auch wenn die Rechtsstreitigkeit mit Baum nun beendet ist, nagt die Angelegenheit noch an Meier: „Die Hürden für eine Anordnung zum Ruhen der Pension bis zum 62. Lebensjahr sind so hoch, dass sie quasi nie greifen können.“ Darum will er nun dieses Problem in den Gemeindetag einbringen, um eine Gesetzesänderung zu bewirken.