Zum dritten Mal verhandelt wird am Ansbacher Landgericht der Fall eines heute 40-jährigen Jugendleiters einer Hilfsorganisation aus dem westlichen Landkreis Ansbach. Er wird beschuldigt, mehrere Jugendliche in seiner Obhut sexuell missbraucht zu haben.
In erster Instanz war der Angeklagte im März 2021 zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Wegen eines Formfehlers hatte die Revision der Verteidigung jedoch Erfolg und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück ans Ansbacher Landgericht.
Der neue Prozess wurde im April 2024 bereits am zweiten Verhandlungstag nach einem Einwand des Verteidigers Dr. Wolfgang Staudinger vertagt. Dieser hatte kritisiert, dass zu wenig Zeit gewesen war, um die umfangreichen Chatverläufe, welche die Polizei auf dem Handy seines Mandanten gesichert hatte, durchzusehen. Weil einige der Beteiligten Terminprobleme hatten, beschloss das Gericht, die Verhandlung ganz auszusetzen.
Einen dritten Anlauf nahm man am Dienstag. Der Angeklagte bestritt zum Auftakt wie schon zuvor sämtliche Tatvorwürfe. Somit scheiterte auch die Verständigung auf einen Strafrahmen, die in einem Rechtsgespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten angestrebt worden war.