„Tag des Schreckens” vor zehn Jahren: Amokfahrt im Wahn erschütterte die Region | FLZ.de

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„Tag des Schreckens” vor zehn Jahren: Amokfahrt im Wahn erschütterte die Region

In Tiefenthal im Landkreis Ansbach feuerte der damals 47-Jährige am 10. Juli 2015 seine ersten tödlichen Schüsse ab. (Archivbild: Jim Albright)
In Tiefenthal im Landkreis Ansbach feuerte der damals 47-Jährige am 10. Juli 2015 seine ersten tödlichen Schüsse ab. (Archivbild: Jim Albright)
In Tiefenthal im Landkreis Ansbach feuerte der damals 47-Jährige am 10. Juli 2015 seine ersten tödlichen Schüsse ab. (Archivbild: Jim Albright)

Ein Mann, der um sich herum nur noch Werwölfe sah. Der im Auto durch zwei Landkreise fuhr und wahllos Menschen niederschoss. Zwei tötete. Die Amokfahrt, die an einem Sommertag 2015 in Tiefenthal im Landkreis Ansbach seinen Anfang nahm und in Bad Windsheim endete, jährt sich an diesem 10. Juli zum zehnten Mal. Der Täter von damals ist inzwischen wieder frei. Um ihn herum blieben offene Wunden. Ein Rückblick auf einen Fall, der eine ganze Region erschütterte.

Das Wort „Fall” kann dabei kaum transportieren, welche Dimension sich an jenem 10. Juli 2015 auftat, als die ersten Notrufe über einen um sich schießenden Autofahrer bei der Polizei eintrafen. Der damals 47 Jahre alte Täter, ein Pfleger und Sportschütze, tötete auf seiner Route zwei Passanten. Es bleibt ein Wunder, dass die Amokfahrt nicht noch mehr Tote forderte, das zeigte auch der 2016 geführte Prozess gegen den Mann. Das Landgericht Ansbach erklärte ihn für nicht schuldfähig. Er blieb in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter.

Seit 2024 ist der Täter wieder in Freiheit

Wie Jonas Heinzlmeier, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach, auf FLZ-Anfrage bestätigt, wurde der Mann 2024 wieder auf freien Fuß gesetzt. „Die zuständige Strafvollstreckungskammer hat auf Basis von Gutachten entschieden, dass eine weitere Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt werden kann”, erklärt er. Diese laufe noch vier Jahre. Die Gutachten hätten ergeben, dass von dem Mann heute nur eine „sehr geringe Gefahr” ausgehe. Er wohne nicht mehr im Raum Ansbach.

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