Für brutale Angriffe auf mehrere Menschen müssen sich zwei Männer aktuell vor dem Landgericht Ansbach verantworten. Ihnen wird mehrfache gefährliche Körperverletzung und versuchter Totschlag vorgeworfen. Sie traten noch auf ihre Opfer ein, als diese bereits am Boden lagen.
Drei gewaltsame Schlägereien, an drei Wochenenden im Mai, dreimal im Bereich von Uzstraße und Platenstraße in Ansbach. Wegen zwei dieser Fälle stehen ein 25-Jähriger und ein 21-Jähriger vor Gericht. In einem Fall wird noch ermittelt. Weil einer der beiden Angeklagten zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt war, ist die erste Große Jugendkammer unter der Vorsitzenden Richterin Elke Beyer zuständig. Beide Angeklagte sitzen in Untersuchungshaft.
Die erste Gewalttat wurde in der Nacht auf den 17. Mai begangen. Laut Anklage hatte ein Türsteher die beiden aufgefordert, eine Bar in der Innenstadt zu verlassen. Laut Staatsanwalt Tobias Neumann hatten sie sich an drei Frauen herangemacht und sie bedrängt. Trotz Aufforderung hörten sie nicht auf.
Ein Mann ging dazwischen und stand den Frauen bei. Aus Wut darüber habe ihm der 25-jährige Angeklagte nahe der Bar aufgelauert, wie der Staatsanwalt schilderte. Der Angeklagte habe die Absicht gehabt, den Mann abzufangen und zu verletzen. Gegen 5.15 Uhr griff der Angeklagte demnach einen Mann an, trat ihm mit dem Fuß in seine Körpermitte. Dieser fiel zu Boden. Der Angreifer habe dann noch mindestens zweimal auf ihn eingetreten.
Bei seinem Opfer handelte es sich jedoch nicht um den Mann aus der Bar. Das erkannte der Angeklagte erst später. Jetzt wurde er in den Schwitzkasten genommen – und zwar von dem Mann, auf den er es ursprünglich abgesehen hatte. Sein mitangeklagter Freund kam ihm zur Hilfe. Weil sich eine Polizeistreife näherte, löste sich die Gewaltorgie auf. Das Opfer kam ohne medizinische Behandlung aus.
Am Wochenende darauf wurde ein 34-Jähriger ebenfalls in der Uzstraße von einer Gruppe Männer mit Tritten und Schlägen verletzt, wie es damals im Pressebericht der Polizei Ansbach hieß. Auch in diesem Zusammenhang gerieten die beiden Angeklagten unter Verdacht. Die Ermittlungen laufen noch. Nach derzeitigem Stand konnte aber nicht nachgewiesen werden, dass sie daran beteiligt waren.
Am letzten Samstag des Monats artete es erneut aus. Ein Mann wurde in der Fußgängerzone so stark zusammengeschlagen, dass er das Bewusstsein verlor. Die beiden Angeklagten hatten sich an diesem Tag zuerst mit einem weiteren Freund in einer Privatwohnung getroffen, wie in der Verhandlung deutlich wurde. Dort tranken sie zwei Flaschen Wodka und gingen anschließend auf das Frühlingsfest in Ansbach. Danach kehrten sie in eine Bar ein und zogen kurz darauf weiter zur nächsten.
Während der Nacht kam es zwischen zwei Gruppen nahe der Uzstraße zu einem verbalen Streit, wie Zeugen im Gerichtssaal schilderten. Konkret: Der 21-jährige Angeklagte hätte sich mit dem späteren Opfer gestritten. „Er hat meine Mutter beleidigt”, ließ der über seinen Verteidiger Patrick Schmidt mitteilen. Immer wieder hätte ihn der Mann auf Englisch beschimpft.
Der 21-Jährige gab zu, dass er zu diesem Zeitpunkt selbst sehr redselig, aber auch feindselig gewesen sei. Das lag zum einen am vielen Alkohol, den er getrunken hatte, so sein Verteidiger. Zum anderen daran, dass er seine Ex-Freundin in der Bar getroffen hatte. Wie viel Alkohol die Freunde zu sich genommen hatten, wurde im Detail versucht zu rekonstruieren. Den Juristen ging es um die Frage, ob gegebenenfalls eine verminderte Steuerungsfähigkeit vorgelegen hat, erklärte die Vorsitzende Richterin. Ein Gutachter wurde spontan hinzugezogen.
„Ich wollte unbedingt hören, warum er meine Mutter beleidigte”, erklärte der 21-jährige Angeklagte. Daher ging er laut Anklageschrift mit dem Knie voraus auf sein Opfer losgegangen und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Der 34-Jährige fiel um. Einige Details unterscheiden sich in den jeweiligen Aussagen. Gemeinsam mit seinem Mitangeklagten trat der 21-Jährige laut den Ermittlungen mehrmals mit dem Fuß gegen das Opfer, das am Boden lag. Sogar, als es bewusstlos wurde. Noch weitere Male hätten sie gegen Oberkörper und Kopf getreten, so die Anklagevorwürfe. Auch einen zweiten Mann, der in Richtung Schlägerei lief, um zu helfen, verletzten sie.
Bei den Vernehmungen der Zeugen im Gerichtssaal ging es um Details. Richterin Elke Beyer wollte genau wissen, wo alle Beteiligten standen und vor allem, wer wie oft gegen den Kopf des Geschädigten trat. Ein einheitliches Bild ergab sich aus den verschiedenen Aussagen allerdings nicht.
Nach der Aussage des 34-jährigen Opfers stand der 25-Jährige im Gerichtssaal auf: „Es tut mir unheimlich leid, was geschehen ist und was wir ihm angetan haben und ich hoffe, dass es ihm gut geht.” Auch der 21-Jährige entschuldigte sich. Sie hatten vor Verhandlungsbeginn eine Vereinbarung mit dem Opfer getroffen: Beide zahlten ihm jeweils 2000 Euro Schmerzensgeld in bar.
Der Prozess wird im Januar fortgesetzt.