Ein Mammutprozess mit sieben Angeklagten beginnt am 8. Juli vor dem Jugendschöffengericht in Ansbach. Es geht um mehrere Raubüberfälle und Einbrüche.
Die Angeklagten waren bei den Taten, die ihnen vorgeworfen werden, zwischen 14 und 17 Jahre alt. Damit gebe es für das Gericht keinen Spielraum, ob die Bürger die Verhandlung mitverfolgen können, betonte Armin Abendschein, Pressesprecher des Ansbacher Amtsgerichts an der Promenade. Bei diesem Alter müsse die Öffentlichkeit für die Verhandlung vollständig ausgeschlossen werden.
Gerechnet werde mit über 70 Zeugen und sechs Sachverständigen. Mit den Vertretern von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sei damit ein so großer Raum nötig, dass die Verhandlung in einem der Sitzungssäle im benachbarten Landgericht stattfinden werde, kündigte Abendschein an. Beide Gerichte sind über durch einen Übergang verbunden und haben einen gemeinsamen Eingang.
Der Prozess findet vor dem Jugendschöffengericht statt. Es tagt mit der Jugendrichterin Claudia Hofmann und zwei ehrenamtlichen Richtern. Bisher sind vier Verhandlungstage im Juli fest terminiert.
Eine Vorentscheidung, ob diese reichen könnten, fällt direkt zum Auftakt. Bisher ist weitgehend unklar, wie sich die Angeklagten zu den Vorwürfen äußern. Ihnen werden unter anderem Überfälle auf einen dm-Markt in der Ansbacher Welserstraße und eine H&M-Filiale in der Ansbacher Innenstadt zur Last gelegt.
Ein umfassendes Geständnis soll ein 16-Jähriger abgelegt haben, der deshalb auch als erster aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Dass diese U-Haft für andere der dringend Tatverdächtigen andauerte, könnte bedeuten, dass die Staatsanwaltschaft von ihnen keine weitgehenden Geständnisse bekommen hat.
Pressesprecher Armin Abendschein erinnerte daran, dass es im deutschen Jugendrecht besondere Schwerpunkte gebe. Während bei Erwachsenen die Sühne für ein begangenes Verbrechen im Vordergrund stehe, sei dies bei Jugendlichen der Erziehungsgedanke. Ihre persönliche Situation und die Suche nach Möglichkeiten, wie sie künftig Straftaten vermeiden können, spiele eine große Rolle. Deshalb habe das Jugendschöffengericht mehrere Möglichkeiten, neben einer Strafe Auflagen zu verhängen. Es könne grundsätzlich Haftstrafen bis zu einer Dauer von zehn Jahren aussprechen.
Der Mammutprozess ist unvermeidlich, weil die Justiz nach den Ermittlungen der Polizei keine Chance sah, die Anklage aufzuteilen. Die sieben Angeklagten sollen in unterschiedlicher Besetzung bei den verschiedenen Straftaten beteiligt gewesen sein. „Der sachliche Zusammenhang der verschiedenen Punkte ist so eng, dass nur eine gemeinsame Verhandlung möglich ist”, so der Pressesprecher des Amtsgerichts Ansbach.