Schöffengericht verurteilt Senior in Ansbach wegen Erpressung zu Geldstrafe | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.03.2025 17:00

Schöffengericht verurteilt Senior in Ansbach wegen Erpressung zu Geldstrafe

50.000 Euro sollten fließen, damit der doppelte Ehebruch geheim bleibt: Doch das Opfer hatte das Geld nicht und offenbarte sich stattdessen seiner Frau. (Foto: Susanne Pfahler)
50.000 Euro sollten fließen, damit der doppelte Ehebruch geheim bleibt: Doch das Opfer hatte das Geld nicht und offenbarte sich stattdessen seiner Frau. (Foto: Susanne Pfahler)
50.000 Euro sollten fließen, damit der doppelte Ehebruch geheim bleibt: Doch das Opfer hatte das Geld nicht und offenbarte sich stattdessen seiner Frau. (Foto: Susanne Pfahler)

Josef K. (Name geändert) war bislang ein unbescholtener Bürger. So recht glauben kann man es nicht, was dem 72-Jährigen vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Ansbach vorgehalten wird. Er soll versucht haben, von einem befreundeten Arbeitskollegen 50.000 Euro zu erpressen – Druckmittel war ein Ehebruch in doppelter Ausfertigung.

Er wolle die Tat gar nicht bestreiten, räumte Josef K. gleich zu Beginn der Verhandlung die gegen ihn erhobenen Vorwürfe weitestgehend ein. „Dieser Unsinn ist mir eingefallen“, gab der 72-Jährige zu und legte nach: „Das war völliger Unsinn allen Beteiligten gegenüber.“ Er habe allerdings nicht aus Geldgier gehandelt, gab der Mann mit einem Hinweis auf seine eigene Partnerschaft zu bedenken. So etwas wie Ehebruch „kommt in meinem Lebensplan nicht vor. Ich bin seit 50 Jahren verheiratet“.

Vertrauensbruch und Schweigegeld

Aber wie kam es dazu? Josef K. war wie sein Kollege bei einem Kurierdienst-Unternehmen im Landkreis angestellt. Auf den Fahrten plauderten die Männer angeregt, das Vertrauen wuchs über sieben Jahre – bis ihm sein Spezl das Verhältnis mit einer US-Diplomatin im Konsulat beichtete. Diese Frau kannte Josef K. – und ihren Mann. „Er ist mein Freund“, sagte er im Prozess.

Eine verhängnisvolle Konstellation, in der sich Josef K. nach eigenen Schilderungen zunehmend belastet sah und den Spezl „bestimmt 20 bis 25 Mal“ darum bat, die Liaison zu beenden. „Es hat in mir gebrodelt.“ Doch der Freund pflegte sein Tête-à-Tête und offenbarte dem 72-Jährigen selbst intime Details aus der pikanten Beziehung. „Das hat mich völlig in Rage gebracht.“

Gleichwohl chauffierte Josef K. den untreuen Kollegen sogar noch zum Flughafen nach Frankfurt, weil der einen Liebesurlaub mit der Geliebten in deren Heimat verbringen wollte. Inzwischen vermutet er, dass er nur ausgehorcht worden ist, schilderte das Opfer im Zeugenstand.

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Unter Einfluss von ein paar Gläsern Whiskey

„Nach meiner Rückkehr aus den USA ist es eskaliert“, erinnerte sich der Mit-Vierziger an den Sommer vergangenen Jahres. Josef K. drohte ihm, die jeweiligen Ehepartner zu informieren, sollte er das Verhältnis nicht sofort beenden. Als darauf immer noch nicht die gewünschte Reaktion erfolgte, schickte Josef K. unter dem Einfluss von „ein paar Gläsern Whiskey“ eine Nachricht ab, die Staatsanwalt Felix Jung als „Schweigegeldforderung“ einstufte.

In „Alternative 1“ drohte er, die Affäre auffliegen zu lassen und das Konsulat darüber zu unterrichten – falls er nichts vom Geschädigten hören sollte. In „Alternative 2“ wurden Anrufe von den jeweiligen Ehepartnern und vom Konsulat gefordert – als Beleg für deren Kenntnis von dem Verhältnis.

Andernfalls fordert er als weitere „nicht favorisierte, aber akzeptierte“ Option die Zahlung von 50.000 Euro auf sein Konto. Per Sofortüberweisung,, garniert mit den Worten: „Weder in der Sache noch vom Terminablauf verhandelbar.“

Die Absicht der Bereicherung

Diesem Druck hielt der Fremdgeher nicht stand. „Ich war total aufgelöst, hab’ mich geschämt und sogar an Freitod gedacht.“ Anstelle der geforderten 50.000 Euro, die er ohnehin nicht hatte, wählte er eine Alternative, an die Josef K. nicht gedacht hatte: Er ging zur Polizei, beendete das Verhältnis und offenbarte sich seiner Angetrauten. „Ich habe Mist gebaut, es war falsch und ich stehe dazu.“ Seine Frau hat ihm verziehen, berichtete der Mann.

Während der Staatsanwalt für den Versuch der Erpressung ein Jahr auf Bewährung forderte, hielt Anwältin Sabrina Schwarz eine Geldstrafe von 6000 Euro wegen Nötigung für angemessen. Die für den Tatbestand der Erpressung erforderliche „Bereicherungsabsicht“ sah Richter Thorsten Kamberger als erwiesen an. Er attestierte Josef K. „kriminelle Energie“ und legte die Strafe im bereits rechtskräftigem Urteil auf 8000 Euro fest. „Ihre moralische Einstellung ehrt sie. Aber das war unterste Schublade.“


Florian Pöhlmann
Florian Pöhlmann
Nach der journalistischen Grundausbildung beim Fernsehen rief 1999 die große weite Welt des Sports, die ich in Nürnberg in nahezu allen Facetten kennenlernen und in verantwortlicher Position gestalten durfte. Erst der verlockende Ruf aus Ansbach und die Aussicht, im fortgeschrittenen Alter Neues zu wagen, sorgten ab 2021 für einen Neustart in der Lokalredaktion.
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