Im April jährt sich ein Vorfall in Wassertrüdingen (Landkreis Ansbach), der für viel Aufruhr gesorgt hat. Die Tierschutzorganisation Aninova veröffentlichte damals Bild- und Videomaterial aus einem Schlachthof. Zu sehen waren schwere Misshandlungen von Suppenhühnern. Nun geben Staatsanwaltschaft Ansbach und Aninova ein Update.
Der Hühnerschlachthof aus Wassertrüdingen war seitdem bundesweit bekannt geworden. Im September 2025 hieß es für kurze Zeit, der Betrieb könne mithilfe der Gründung einer Gesellschaft gerettet werden, kurze Zeit später jedoch wurden die Pläne verworfen. Felipe Soto, Geschäftsführer des Landesverbands der Bayerischen Geflügelwirtschaft, bestätigte dies damals auf Nachfrage der FLZ. „Ja, wir haben uns zurückgezogen”, sagte er. Der Grund: die Anforderungen waren zu hoch.
Der Stand dazu ist immer noch der gleiche, wie auch Sotos Nachfolger, Franz Beringer, am Donnerstag auf erneute Nachfrage mitteilt. Der Betrieb wird also vollständig abgewickelt. Nach Informationen, die Aninova vorliegen, verkaufe das Unternehmen aktuell seine Fahrzeuge und Maschinen. Rund 125 Mitarbeitende waren bereits vor einiger Zeit entlassen worden. In den kommenden Monaten „soll die Liquidierung des Betriebs abgeschlossen sein”, wie die Tierschutzorganisation mitteilt.
Aninova hatte im Frühjahr 2025 umfangreiches Bildmaterial aus dem Schlachthof veröffentlicht. Die Aufnahmen zeigten massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, darunter das Würgen, Schlagen und Töten von Hühnern bei vollem Bewusstsein. Das Bildmaterial war Aninova zugespielt worden und wurde anschließend vollständig ausgewertet. Dabei wurden laut Pressemitteilung 728 Übergriffe dokumentiert, von denen über 530 als Straftaten eingestuft wurden.
In dem Schlachthof wurden bis zu 100.000 Hühner pro Tag getötet – hochgerechnet mehrere Millionen Tiere pro Jahr. Es handelte sich überwiegend um sogenannte Althennen, deren Fleisch anschließend bundesweit als Suppenhühner in Supermärkten verkauft wurde.
Unmittelbar nach der Veröffentlichung des Materials schloss die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) den Betrieb. Die Staatsanwaltschaft Ansbach leitete daraufhin Ermittlungen gegen elf Beschuldigte ein.
Nun gibt es Neuigkeiten. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Ansbach sieben Strafbefehle beantragt, vier davon wurden bereits erlassen. Die drei anderen wurden noch nicht vom Richter unterschrieben. Das teilt Christian Winkelmann, stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach, auf Nachfrage der FLZ mit. In einem Schreiben von Aninova war fälschlicherweise von sieben erlassenen Strafbefehlen die Rede.
Die Strafbefehle bringen Geldstrafen zwischen 30 und 180 Tagessätzen mit sich, wie Winkelmann weiter mitteilt. Ein Strafbefehl eines Beschuldigten ist bereits rechtskräftig, er hat die Geldstrafe also angenommen, wie der Sprecher bestätigt. Weil die Geldstrafe bei ihm über 90 Tagessätzen liegt, ist bereits die Eintragung einer Vorstrafe im Bundeszentralregister erfolgt. Der Beschuldigte gilt also als vorbestraft, wie Winkelmann erklärt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den Beschuldigten um Mitarbeitende, die unmittelbar mit dem Schlachtvorgang befasst waren und anhand des Videomaterials identifiziert werden konnten. Fernab davon läuft aber auch ein Verfahren gegen die Geschäftsleitung.
Bei weiteren zwei Verfahren liegt laut Winkelmann kein Straftatbestand vor, weshalb diese als Ordnungswidrigkeiten an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben wurden.
Für die Tierschützerinnen und Tierschützer ist das ein Erfolg: „Die nun laufende Abwicklung des Schlachthofs ist die direkte Folge unserer Veröffentlichung und der anschließenden Ermittlungen“, wird Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von Aninova, in einer Pressemitteilung zitiert.