Laut einer Mitteilung des Landratsamtes Neustadt/Aisch-Bad Windsheim sind seit Ende Februar erstmals seit rund 30 Jahren wieder Fälle der Newcastle-Krankheit in Deutschland nachgewiesen worden. Betroffen sind Geflügelbetriebe in Brandenburg und Südbayern – darunter große Legehennen- und Putenbestände ebenso wie kleine private Haltungen.
Die Newcastle-Krankheit ist eine weltweit verbreitete, hochansteckende Viruserkrankung, die nahezu alle Vogelarten befallen kann. In Deutschland gilt seit den 1990er Jahren eine gesetzliche Impfpflicht für Hühner und Puten – unabhängig von der Bestandsgröße.
Eine Impfung schützt, aber nicht vollständig: Geimpfte Tiere können sich dennoch infizieren, zeigen dann aber mildere Verläufe und scheiden weniger Virus aus. Besonders Jungtiere in der Aufzuchtphase sind häufig noch nicht ausreichend geschützt.
Im Neustädter Landkreis und auch im Nachbarkreis Ansbach gibt es bislang keinen Fall. Das Veterinäramt nutzt die Lage dennoch für eine frühzeitige Warnung und ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter zu erhöhter Wachsamkeit auf.
Das Virus überträgt sich über die Atemluft sowie durch direkten oder indirekten Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere. Schon Kleidung, Schuhe, Stallgeräte oder Staub können es von Betrieb zu Betrieb tragen. Die Krankheitszeichen ähneln denen der klassischen Geflügelpest.
Neben plötzlichen Todesfällen ohne Vorwarnung können Fieber, Mattigkeit und Appetitlosigkeit auftreten, dazu struppiges Gefieder, ein Rückgang der Legeleistung, Atemwegssymptome wie Atemnot oder Röcheln, grünlicher Durchfall sowie neurologische Auffälligkeiten wie Kopfschiefhaltung. Hühner und Puten erkranken besonders schwer.
Das Virus zirkuliert zwar auch in Wildvogelpopulationen, ein flächiges Seuchengeschehen bei Wildvögeln ist nach aktuellem Kenntnisstand jedoch nicht bekannt.
Die Newcastle-Krankheit ist anzeigepflichtig. Wer Verdachtsmomente beobachtet, muss sofort den betreuenden Tierarzt oder das Veterinäramt informieren – auch bei kleinsten Beständen. Stellt das Veterinäramt einen Ausbruch fest, schreibt EU-Recht vor, dass alle Tiere des betroffenen Bestandes getötet und unschädlich beseitigt werden müssen – auch wenn sie geimpft waren. Zusätzlich werden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet und umfangreiche Untersuchungen eingeleitet.
Für den Menschen stellt die Newcastle-Krankheit keine nennenswerte Bedrohung dar. Infektionen sind selten und entstehen fast ausschließlich durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren. Mögliche Symptome sind leichte grippeähnliche Beschwerden oder eine Bindehautentzündung. Das Virus wird durch Erhitzen abgetötet – durchgegarte Geflügelprodukte und Eier sind unbedenklich.
Das Veterinäramt empfiehlt, den Impfstatus aller Hühner und Puten umgehend mit dem betreuenden Tierarzt zu prüfen und bei Bedarf aufzufrischen. Dies gilt ausdrücklich auch für Klein- und Kleinsthaltungen.
Als wirksamsten Schutz vor einer Einschleppung nennt das Amt konsequente Biosicherheit: Dazu gehören ein aktuelles Bestandsregister, gesicherte Stallanlagen gegen Wildtiere und Unbefugte, stallspezifische Kleidung und Schuhe, gründliche Händehygiene, sichere Futterlagerung sowie der Verzicht auf die Verfütterung von Geflügelteilen, Eiern oder Eierschalen.
Das Landratsamt weist zudem darauf hin, dass jede Geflügelhaltung – auch private Kleinsthaltungen mit nur wenigen Tieren – beim Veterinäramt registriert sein muss. Wer seiner Meldepflicht noch nicht nachgekommen ist, sollte dies unverzüglich nachholen.