Ab 2024: Pfand auf Einwegkunststoffflaschen mit Milch | FLZ.de

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Veröffentlicht am 29.12.2023 14:41

Ab 2024: Pfand auf Einwegkunststoffflaschen mit Milch

Was bislang für Saft-, Softdrink- oder Bierflaschen gilt, ist ab 2024 auch für Einwegplastikflaschen mit Milchprodukten Pflicht: Das Pfand. (Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)
Was bislang für Saft-, Softdrink- oder Bierflaschen gilt, ist ab 2024 auch für Einwegplastikflaschen mit Milchprodukten Pflicht: Das Pfand. (Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)
Was bislang für Saft-, Softdrink- oder Bierflaschen gilt, ist ab 2024 auch für Einwegplastikflaschen mit Milchprodukten Pflicht: Das Pfand. (Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

Zurückgeben statt wegschmeißen: Ab 1. Januar 2024 wird auch auf Einwegkunststoffflaschen mit Milch, Milchmischgetränken und Milchprodukten ein Pfand von 25 Cent erhoben. Diese waren bislang von der der gesetzlichen Pfandpflicht ausgenommen.

Unabhängig vom Inhalt sind damit ab 2024 alle Getränke in Einwegplastikflaschen und Dosen mit einem Fassungsvermögen zwischen 100 Millilitern und drei Litern pfandpflichtig. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin.

Konkret heißt das: Auch für Einwegkunststoffflaschen mit Kakao, Latte Macchiato, Milchkaffee, Ayran, Buttermilch, Trinkjoghurt, Kefir und Co. müssen Verbraucherinnen und Verbraucher dann 25 Cent Pfand bezahlen. Und sie können die entsprechenden Verpackungen mit Pfand-Logo - genauso wie die Einwegplastikflaschen von Fruchtsäften und Softdrinks - am Pfandautomat im Supermarkt oder Discounter zurückgegeben. Denn generell gilt: Jeder Markt, der Einwegkunststoffflaschen verkauft, muss diese - unabhängig von der Marke - auch wieder zurücknehmen.

Restbestände ohne Pfand-Logo dürfen abverkauft werden

Restbestände an Einweg-Getränkeflaschen mit Milch und Milchmischgetränken ohne Pfand-Logo dürfen allerdings noch abverkauft werden. „In der Umstellungsphase können im Supermarktregal also Produkte mit und ohne Pfand-Logo nebeneinanderstehen“, so Carola Clausnitzer, Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Ein genauer Blick auf die Packungen ist also sinnvoll, um nicht vorschnell 25 Cent in den Müll zu werfen.

Das Pfand-Logo ist auf jeder pfandpflichtigen Verpackung aufgedruckt, meist auf der Rückseite. Und auch am Regal müssen Händler gut sichtbar auf das Einweg-Pfand hinweisen.

Gut zu wissen: Milch-Drinks in nicht wiederverschließbaren Bechern, in Getränkekartons oder Schlauchbeuteln bleiben pfandfrei. Sie gehören in der Regel in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne oder in manchen Kommunen in die Wertstofftonne. Den Verbraucherzentralen zufolge müssen die leeren Verpackungen dafür nicht gespült werden. Löffelrein reiche aus.

© dpa-infocom, dpa:231229-99-439129/2


Von dpa
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