Welche Kostüme am Steuer verboten sind | FLZ.de

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Veröffentlicht am 07.02.2024 16:38

Welche Kostüme am Steuer verboten sind

Dino-Duo extrem: Doch auch mit nicht ganz so opulenten Karnevalskostümen sollte man besser nicht ans Autosteuer. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)
Dino-Duo extrem: Doch auch mit nicht ganz so opulenten Karnevalskostümen sollte man besser nicht ans Autosteuer. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)
Dino-Duo extrem: Doch auch mit nicht ganz so opulenten Karnevalskostümen sollte man besser nicht ans Autosteuer. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Kölle Alaaf, Helau – egal wie ausgelassen und vielleicht aufwendig verkleidet Sie den Karneval feiern: Wer kostümiert Auto fahren will, sollte laut Auto Club Europa (ACE) und ADAC einiges beachten.

Es ist zwar grundsätzlich nicht verboten, sich überhaupt verkleidet hinters Steuer zu setzen. Aber weder Sicht, Gehör noch Bewegungsfreiheit dürfen durch die Kostümierung eingeschränkt werden. Ganz klar: Opulente Verkleidungen etwa mit aufgesetztem Affenkopf oder ein Ganzkörper-Dinosaurier-Kostüm scheiden am Lenkrad aus.

Denn wird die Sicht behindert, ist ein Bußgeld von 10 Euro möglich. Kommt es zu einer Behinderung oder Gefährdung, kann zusätzlich ein Verstoß gegen allgemeine Sorgfaltspflichten vorliegen und zwischen 20 und 35 Euro Bußgeld nach sich ziehen.

Und: Kommt es deswegen zu einem Unfall, kann die Vollkaskoversicherung die Übernahme des Schadens ablehnen oder im Haftpflichtfall die Ansprüche kürzen.

Auch darf das Gesicht am Steuer weder verdeckt noch verhüllt sein. Hintergrund ist, dass man für die Verkehrsüberwachung identifizierbar bleiben muss. Ansonsten wird ein Bußgeld von 60 Euro fällig. Allerdings ist dabei nicht jede Kostümierung verboten. Solange die Accessoires wesentliche Gesichtszüge erkennen lassen, sind sie erlaubt. Als Beispiele werden eine Gesichtsbemalung oder eine Clownsnase genannt.  

Auch bei den Schuhen auf Fahrtauglichkeit achten

Und auch beim Schuhwerk gilt: Zwar gibt es für Privatfahrer keine Vorgaben für bestimmte Schuhe. Aber man muss jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug gewährleisten können. Doch Clowns-Schuhe und Co. taugen wie etwa auch sperrige Wanderstiefel oder Flipflops im Sommer nicht für die Pedalarbeit. Auch hier können ansonsten nach Unfällen etwa Mithaftung und Kürzungen von Versicherungsleistungen folgen, falls es im Zusammenhang mit ungeeignetem Schuhwerk zu Unfällen gekommen ist.

Tipp: Sperrige Kostüme kommen besser bis zum Ziel in den Kofferraum und man zieht sie dann erst vor Ort an. Oder man nimmt voll verkleidet eben ein öffentliches Verkehrsmittel oder besteigt ein Taxi.

© dpa-infocom, dpa:240207-99-906172/2


Von dpa
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