Viereinhalb Jahre Haft für Frau nach Tod ihres Vaters | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.03.2023 16:00

Viereinhalb Jahre Haft für Frau nach Tod ihres Vaters

Ein Schild mit der Aufschrift „Justizzentrum Traunstein”. (Foto: Lennart Preiss/dpa)
Ein Schild mit der Aufschrift „Justizzentrum Traunstein”. (Foto: Lennart Preiss/dpa)
Ein Schild mit der Aufschrift „Justizzentrum Traunstein”. (Foto: Lennart Preiss/dpa)

Angeklagt war eine 64-Jährige wegen der versuchten Ermordung ihres Vaters mit einem lebensbedrohlichen Cocktail von Medikamenten - nun wurde sie vom Landgericht Traunstein wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und begründete die Entscheidung mit dem bedingten Vorsatz der Frau, ihrem damals 88-jährigen Vater mit den Medikamenten eine Verletzung zuzufügen.

Die Verteidigung hatte zuvor auf Freispruch plädiert, wie Rechtsanwalt Harald Baumgärtl am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Das Urteil war bereits am Montagnachmittag ergangen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen versuchten Mordes verlangt.

Der Anklage zufolge war es der 64-Jährigen um das Erbe gegangen. Deshalb hatte sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dem an diversen Krankheiten leidenden Senior zwischen Mai und November 2021 mehrere Medikamente verabreicht, die potenziell zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen konnten. Der Mann starb im November 2021, allerdings konnte die Todesursache nicht sicher festgestellt werden. Er hinterließ laut Anklagebehörde ein erhebliches Vermögen.

Die Frau, die drei jüngere Geschwister hat und lange auf der spanischen Mittelmeerinsel Mallorca lebte, hatte der Anklage zufolge jahrzehntelang nur sporadisch Kontakt zu ihrem Vater gehabt. Als dessen zweite Frau 2020 starb, habe sie wieder Kontakt aufgenommen und den Mann auch regelmäßig zu Hause besucht.

© dpa-infocom, dpa:230328-99-121197/2


Von dpa
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