Mit dem Radwegenetz im Gemeindegebiet hat sich der Gemeinderat befasst. Anlass war eine Untersuchung des Landratsamtes. Für Frust sorgt der Wunsch nach einem durchgehenden Radweg entlang der Hochstraße (St 2245).
Der Landkreis treibt momentan ein Radverkehrskonzept für den Alltagsradverkehr voran, um ein möglichst lückenloses Netz an Wegen für die Alltagsradler anbieten zu können. Eine Befahrung hat bereits stattgefunden, um die Bestandsinfrastruktur zu erfassen. Zudem gab es eine Umfrage zu gewünschten Ausbaustellen. Oberdachstetten hat den Radweg an der Hochstraße eingereicht.
Daraus ergab sich eine Liste mit sinnvollen Lückenschlüssen. Das Gutachten, das der Landkreis in Auftrag gegeben hat, soll ganz konkrete Empfehlungen über die Maßnahmen und ein Kosten-Nutzen-Verhältnis geben. Da das Radwegenetz immer wieder unterbrochen sei, mache es Sinn, durchgängige Wege zu schaffen, erläuterte die stellvertretende Bürgermeisterin Gerda Eder.
Bei einem schlechten Kosten-Nutzen-Faktor käme beim Radweg an der Hochstraße ein Betrag von etwa 62.000 Euro auf die Gemeinde zu. Auch am Radweg bei der Badestelle werde ein Betrag von 225.000 Euro fällig und um den Weg von Anfelden bis Poppenbach verkehrstauglich zu machen, noch einmal 216.000 Euro.
Fast zwei Millionen Euro müsste die Gemeinde für die Sanierung der Oberfläche des Radweges bis Mitteldachstetten investieren, da dieser einen Mischverkehr mit Kraftfahrzeugen vorsehe. „Diese Kosten fallen uns auf die Füße”, war im Gremium zu hören. Angemerkt wurde noch, dass ja alle vorhandenen Wege intakt seien. Warum soll man sich darüber überhaupt Gedanken machen?
Alles sei recht teuer und es kämen Unsummen zusammen, wenn man die Empfehlungen so umsetzen wolle. Zu bemängeln sei, dass die Anregung der Gemeinde für den Radweg an der Hochstraße überhaupt nicht berücksichtigt wurden, beklagte Eder.
Sicher ist sich die 2. Bürgermeisterin, dass diese Maßnahmen nur mit einer hohen Förderung umgesetzt werden können. Bezüglich des Radweges entlang der Hochstraße bekam die Gemeinde noch die Auskunft, dass parallel von Staatsstraßen keine Radwege gebaut werden, wenn in einer angemessenen Entfernung bereits ein Weg vorhanden sei.