Urteil rechtskräftig: Dotzel muss Schmerzensgeld zahlen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 21.02.2023 11:02

Urteil rechtskräftig: Dotzel muss Schmerzensgeld zahlen

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)

Unterfrankens Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel (CSU) muss einem Parteikollegen 750 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er diesen in einem WhatsApp-Chat als „rechte Laus“ bezeichnet hatte. Das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg sei nun rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg am Dienstag. Der 6. Zivilsenat des OLG habe die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Damit ist nach Angaben des Justizsprechers auch die Berufung des Beklagten hinfällig, der das Urteil ebenfalls angefochten hatte.

Zusätzlich zu dem Schmerzensgeld muss Dotzel seinem CSU-Kollegen außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von etwa 160 Euro zahlen, wie der Sprecher des OLG Bamberg bestätigte. Der Kläger hatte ursprünglich 12.750 Euro Schmerzensgeld gefordert. Zuvor hatte die „Main-Post“ darüber berichtet, dass das Urteil in dem Zivilprozess rechtskräftig ist.

Der unterfränkische Bezirkstagspräsident hatte im September 2021 in einem Gruppen-Chat des CSU-Ortsverbandes Wörth am Main den Parteifreund als „rechte Laus“ bezeichnet. Dennoch wurde er in einem Strafprozess rechtskräftig vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen.

Dem Urteil des Amtsgerichts Obernburg am Main zufolge war es nicht nachweisbar, dass Erwin Dotzel die Nachricht vorsätzlich in den Gruppen-Chat gestellt hatte. Es sei auch möglich, dass das ein Irrtum gewesen sei und der Angeklagte die Nachricht eigentlich an eine andere Person habe senden wollen. In diesem Fall greife der Schutz der Privatsphäre, so das Gericht. Gegen den Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Doch in zweiter Instanz bestätigte das Landgericht Aschaffenburg Dotzels Freispruch.

© dpa-infocom, dpa:230221-99-677696/2


Von dpa
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