Streit im Museums-U-Ausschuss: Opposition droht mit Klage | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.02.2023 17:15

Streit im Museums-U-Ausschuss: Opposition droht mit Klage

Streit im Landtags-Untersuchungsausschuss zum Nürnberger Zukunftsmuseum: Nach der Ablehnung zweier Beweisanträge haben Grüne, SPD und FDP mit einer Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gedroht. Die CSU wies die Vorwürfe zurück.

CSU und Freie Wähler setzten auf Blockade-Strategien, um eine lückenlose Aufklärung durch den Untersuchungsausschuss zu verhindern, kritisierten die drei Oppositionsfraktionen am Dienstag in München. Unter anderem habe man Einsicht in die Korrespondenz der Staatsregierung zur Prüfung des Projekts Zukunftsmuseum durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof erhalten wollen - CSU und Freie Wähler hätten dies abgelehnt. Nun müsse sich im nächsten Schritt das Landtagsplenum mit den Beweisanträgen der Opposition beschäftigen. Sollte die Mehrheit im Plenum die Anträge ebenfalls ablehnen, stehe „eine Organklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof offen“.

Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob beim Anmieten der Immobilie für das Nürnberger Zukunftsmuseum - eine Außenstelle des Deutschen Museums in München - alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Sie mutmaßt, dass dort Steuergeld verschwendet und CSU-Vetternwirtschaft betrieben worden sei. Unter anderem der Bayerische Oberste Rechnungshof hatte in einer Stellungnahme erklärt, der Mietvertrag für die Räumlichkeiten im Nürnberger Augustinerhof sei „vermieterfreundlich“ verfasst, die Miete tendenziell zu teuer. Brisant ist die Angelegenheit auch, weil sich Ministerpräsident Markus Söder (CSU) - damals noch Finanzminister - persönlich in den Vergabeprozess in seiner Heimatstadt eingebracht hatte, obwohl die Zuständigkeit eigentlich beim Wissenschaftsministerium gelegen hätte.

Verena Osgyan (Grüne) sagte zur Ablehnung der Beweisanträge: „Ganz zentral ist doch die Frage: Was ist der Grund dafür, dass CSU und Freie Wähler hier so massiv mauern?“ Volkmar Halbleib (SPD) sagte: „Wer berechtigte Auskunftswünsche abblockt, hat offenkundig viel zu verbergen.“ Es sei Aufgabe und Recht der Opposition, Akteneinsicht zu nehmen und die Wahrheit ans Licht zu bringen. Sebastian Körber (FDP) kritisierte: „CSU und Freie Wähler haben unser parlamentarisches Kontrollrecht missachtet.“ Sollte dem Antrag im Parlament nun auch nicht zugestimmt werden, „reichen wir Klage ein“, kündigte er an.

Die CSU konterte scharf. „Der Vorwurf, dass hier etwas vertuscht werden solle oder sogar nicht vorgelegte Akten existieren würden, ist absurd“, sagte der Ausschussvorsitzende Josef Schmid. Die von den Regierungsfraktionen abgelehnten Beweisanträge beziehen sich nach Ansicht der CSU-Fraktion nicht auf den eigentlichen Untersuchungsauftrag und seien somit verfassungswidrig, hieß es. „Bisher zeigt sich im gesamten Verlauf des Untersuchungsausschusses, dass es der Opposition rein um Skandalisierung und Schlagzeilen im Wahljahr und um Ausforschung geht“, kritisierte Schmid.

© dpa-infocom, dpa:230228-99-774990/2


Von dpa
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