Stadt München will Bettensteuer vor Gericht durchsetzen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 24.05.2023 12:16

Stadt München will Bettensteuer vor Gericht durchsetzen

Nach dem bayernweiten Verbot von lokalen Übernachtungssteuern hat die Stadt München beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht. „Das Verbot ist ein erheblicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, das will ich so nicht hinnehmen“, sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Mittwoch in München. Es sei im Übrigen „absolut widersinnig, wenn uns die Regierung von Oberbayern bei der Genehmigung des Haushalts dringend bittet, unsere Einnahmesituation zu verbessern, der Freistaat uns das aber im gleichen Atemzug genau das verwehrt“.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt hatte am 1. März eine Satzung für eine Übernachtungssteuer beschlossen. Konkret ging es um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste auf ihren Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollten - nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna. In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer schon länger. Die Regierung von Oberbayern hatte jedoch München die Umsetzung auf Grundlage des vom Landtag am 10. März geänderten Kommunalabgabengesetzes untersagt, wogegen die Landeshauptstadt nun Rechtsmittel einlegt. Die Stadt behalte sich zudem weitere juristische Schritte wie eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor, hieß es weiter.

Die Staatsregierung hatte die Einführung - ebenso wie der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) - umgehend massiv kritisiert und erklärt, die Zusatzsteuer gesetzlich verhindern zu wollen. „Eine Übernachtungssteuer schadet dem Tourismus. Sie ist den bayerischen Beherbergungsbetrieben nach den Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie und erst recht in Zeiten hoher Inflation nicht zuzumuten“, sagte damals etwa Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Die Steuer würde Hotels, Pensionen und deren Gäste durch höhere Preise und zusätzliche Bürokratie belasten.

Zur Klage sagte Herrmann: „Das Verbot der Übernachtungssteuer ist rechtlich einwandfrei und entspricht der Tradition bayerischer Gesetzgebung seit 1979, als Getränkesteuer, Jagdsteuer, Speiseeissteuer und Vergnügungssteuern abgeschafft wurden.“

Dagegen hatte der Bayerische Städtetag das bayernweite Verbot für Bettensteuern scharf kritisiert. Die Kommunen sollten selbst entscheiden können, ob sie solche Steuern erheben.

Für Münchens Stadtkämmerer Christoph Frey (SPD) schadet das Verbot der Stadt München finanziell sehr: „Die Stadt nimmt regelmäßig erhebliche Summen in die Hand, um auch als touristisches Ziel attraktiv zu sein. European Championships, NFL, im nächsten Jahr die Fußball EM der Herren, um nur einige Beispiele zu nennen. Unsere Theater und Museen, ein starker ÖPNV, alles Dinge, die München auch für Gäste attraktiv machen“, betonte er. Ob der Gesetzgeber der Stadt München „mir nichts, dir nichts eine Möglichkeit, diese Ausgaben wenigstens zu einem kleinen Teil refinanzieren zu können, aus der Hand nehmen kann“, müsse jetzt juristisch geprüft werden.

München steht - gemessen an den Übernachtungszahlen - bei Besucherinnen und Besuchern aus aller Welt extrem hoch im Kurs. Seit April 2022 erreichen die Zahlen nach Angaben der Stadt fast wieder das Niveau von vor der Corona-Krise. Im August und September hätten die Werte sogar über dem Vergleichszeitraum aus dem Jahr 2019 gelegen. So seien in den gewerblichen Übernachtungsbetrieben mit zehn und mehr Betten 16 Millionen Übernachtungen registriert worden. Die Stadtkämmerei rechnete daher mit jährlichen Einnahmen von 60 bis 80 Millionen Euro durch die Übernachtungssteuer.

© dpa-infocom, dpa:230524-99-807844/4


Von dpa
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