Ein 24-Jähriger steht vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, weil er eine junge Frau schwer verletzte. Der Prozess zeigt: Es war nicht seine erste Gewalttat.
Ein lauter Ruf hallt über den Gang zu den Gerichtssälen. „Tschüss, mein Schatz!“ Fröhlich winkt eine junge Frau zum Abschied und eilt davon. Der Schatz eilt nicht, denn er trägt Fußfesseln. Er ist der Angeklagte. Im August 2023 hat er seine Immer-noch-Freundin in deren Elternhaus im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim eine halbe Stunde lang schwer verprügelt. Wie oft er vorher schon zugeschlagen hat, zeigt sich am dritten Verhandlungstag.
Mit einem breiten Lächeln betritt der 24-Jährige am Morgen den Saal. Er geht direkt an den Zuschauerbänken vorbei, auf denen ein einziger Mensch sitzt: das Opfer seiner Gewalt. Die junge Frau strahlt ihn an, er schickt ihr einen lässigen Gruß mit der Hand über die Barriere. Ein Justizvollzugsbeamter meldet nach hinten ins Richterzimmer: „Der Angeklagte ist da“.
Heute geht es nur um ihn. Seine Freundin hatte in ihrem tränenreichen zweiten Auftritt versichert, dass er eigentlich eine gute Seele sei. „Er ist ein total lieber Mensch“, hatte sie gesagt. Jetzt hört die 24-Jährige, wie der Vorsitzende Richter Claas Werner die Vorstrafen verliest.
Zehn Eintragungen im Bundeszentralregister trägt der Richter vor. Mit 15 Jahren das erste Urteil wegen einer Unterschlagung, gleich danach vier Wochen Jugendarrest wegen Diebstahls, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung, wenig später ein Urteil wegen Bedrohung, das nächste wegen Beleidigung. Vier Vorstrafen in fünf Monaten. „Da hatten Sie einen ziemlichen Lauf“, sagt Claas Werner zum Angeklagten. „Wenn Sie das so vorlesen, wird es so sein“, antwortet der und murmelt etwas von „einem schwierigen Jahr“.
Das nächste wurde nicht viel besser. Gefährliche Körperverletzung, Führen einer verbotenen Waffe, Raub, Nötigung und eine versuchte Bedrohung. Als er einem Zeugen aus einem Verfahren begegnete, forderte er ihn auf, seine Aussage zu revidieren, sonst brauche er sich nicht mehr in die Stadt zu trauen. „Meine Leute werden dich finden.“ Eine weitere Aussage über einen Zeugen: „Wenn ich in den Knast komme, werde ich ihn umbringen.“
Zweieinhalb Jahre Haft für den damals 16-Jährigen waren eine klare Warnung, die er ignorierte. Wieder Körperverletzung, während einer laufenden Bewährung, diesmal neue eineinhalb Jahre Haftstrafe, danach Urteile wegen Delikten wie dem unerlaubten Besitz von Drogen und Waffen.
Dazu hier ein Tritt in den Unterleib eines Unbeteiligten, dort Faustschläge. Kurz darauf drei Personen verfolgt, aus der Tasche einen Schlagring geholt und einen ihm völlig Unbekannten mit voller Wucht aufs Auge geschlagen. In einer Parkanlage vor einem Konzert zwei Jugendlichen die Tickets entrissen mit den Worten: „Wenn ich etwas will, bekomme ich es auch.“
Nach einer halben Stunde ist Richter Claas Werner mit den Vorstrafen durch. Ende dieses Verhandlungstages, in einer Woche geht es vor der Zweiten Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth weiter. „Kann mein Mandant kurz mit seiner Freundin reden?“, fragt die Verteidigerin. „Fünf Minuten“, erlaubt der Richter. „Ohne Berührungen.“