Neue Sanktionen zu Todestag von iranischer Protestikone | FLZ.de

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Veröffentlicht am 15.09.2023 20:12

Neue Sanktionen zu Todestag von iranischer Protestikone

Teilnehmende einer Großdemonstration „Solidarität mit den Protestierenden im Iran“ am Großen Stern in Berlin. (Foto: Paul Zinken/dpa)
Teilnehmende einer Großdemonstration „Solidarität mit den Protestierenden im Iran“ am Großen Stern in Berlin. (Foto: Paul Zinken/dpa)
Teilnehmende einer Großdemonstration „Solidarität mit den Protestierenden im Iran“ am Großen Stern in Berlin. (Foto: Paul Zinken/dpa)

Die EU und die USA haben zum ersten Todestag der iranischen Protestikone Jina Mahsa Amini neue Sanktionen im Zusammenhang mit der brutalen Niederschlagung regierungskritischer Proteste in dem Land verhängt.

Von den EU-Strafmaßnahmen sind vier Personen und sechs Einrichtungen und Unternehmen betroffen. Konkret geht es unter anderem um zwei Polizeikommandanten, einen Vertreter der iranischen Revolutionsgarde (IRGC) sowie mehrere Gefängnisse und die Nachrichtenagentur Tasnim.

Letzterer wird von der EU vorgeworfen, „als Propagandamaschine für das iranische Regime“ zu dienen. Das Nachrichtenunternehmen sei für die Veröffentlichung falscher Geständnisse von Protestteilnehmern sowie für das Hochladen von Bildern von Protestteilnehmern auf sozialen Medien verantwortlich - verbunden mit der Aufforderung, bei ihrer Identifizierung behilflich zu sein, heißt es im EU-Amtsblatt.

Washington verhängte Strafmaßnahmen gegen 25 iranische Individuen, drei vom iranischen Staat unterstützte Medien und ein iranisches Internet-Rechercheunternehmen, wie das US-Außenministerium mitteilte. Die USA ergriffen diese Maßnahme in Abstimmung mit Großbritannien, Kanada, Australien und anderen Partnern, die diese Woche ebenfalls Sanktionen verhängen wollten, hieß es weiter.

13. Runde von Sanktionen

Zudem habe man Visabeschränkungen gegen 13 iranische Beamte verhängt, die an der Verhaftung oder Tötung friedlicher Demonstranten oder an der Einschränkung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit beteiligt gewesen seien. Es handele sich um die bereits 13. Runde von Sanktionen gegen den Iran im Zusammenhang mit der „brutalen Niederschlagung der Proteste durch das Regime“. US-Präsident Joe Biden hatte zuvor den Protestierenden zum ersten Todestag von Amini an diesem Samstag anhaltende Unterstützung zugesichert.

Die Protestwelle im Iran hatte im vergangenen Jahr nach dem Tod der Kurdin Jina Mahsa Amini begonnen. Die junge Frau starb am 16. September 2022 im Polizeigewahrsam, nachdem sie von der Sittenpolizei wegen Verstoßes gegen die islamischen Kleidungsvorschriften gewaltsam festgenommen worden war. Die Demonstrationen richteten sich zunächst gegen den Kopftuchzwang, dann gegen das gesamte islamische System. Irans Sicherheitsapparat schlug die Proteste 2022 gewaltsam nieder.

EU: 227 Personen und 43 Organisationen betroffen

Die EU hat wegen der Verletzung von Menschenrechten im Iran bereits in den vergangenen Monaten zahlreiche Vertreter der Regierung, des Parlaments, der Justiz und des Militärs auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Die Strafmaßnahmen sehen vor, dass in der EU vorhandene Vermögenswerte eingefroren werden müssen. Zudem dürfen betroffene Personen nicht mehr in die EU einreisen. Betroffen sind nach Angaben der EU nun insgesamt 227 Personen und 43 Organisationen.

In einer Erklärung zum ersten Todestag von Amini an diesem Samstag drohten die EU-Staaten der Regierung im Iran zudem eine weitere Verschärfung von Sanktionen an. Man prüfe alle zur Verfügung stehenden Optionen, um Fragen zur Menschenrechtslage in der islamischen Republik anzugehen, teilte der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell im Namen der Mitgliedstaaten mit. Die EU und ihre Mitgliedstaaten bekräftigten nachdrücklich ihre Unterstützung für die Grundrechte iranischer Frauen und Männer. Alle willkürlich inhaftierten Menschen müssten unverzüglich freigelassen werde. Dazu zählten auch EU-Bürger und solche mit doppelter Staatsangehörigkeit.

© dpa-infocom, dpa:230915-99-210975/2


Von dpa
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