Missbrauchs-Prozess gegen Jugendleiter: Der Tag im Bad, der vieles veränderte | FLZ.de

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Veröffentlicht am 06.07.2025 13:38

Missbrauchs-Prozess gegen Jugendleiter: Der Tag im Bad, der vieles veränderte

Missbrauchte ein Jugendleiter aus dem Landkreis Ansbach ein Kind im Becken eines Schwimmbads? Im Prozess darüber sagte nun ein heute 18-Jähriger als Zeuge aus. (Symbolbild: Annette Riedl/dpa)
Missbrauchte ein Jugendleiter aus dem Landkreis Ansbach ein Kind im Becken eines Schwimmbads? Im Prozess darüber sagte nun ein heute 18-Jähriger als Zeuge aus. (Symbolbild: Annette Riedl/dpa)
Missbrauchte ein Jugendleiter aus dem Landkreis Ansbach ein Kind im Becken eines Schwimmbads? Im Prozess darüber sagte nun ein heute 18-Jähriger als Zeuge aus. (Symbolbild: Annette Riedl/dpa)

In einem Gerichtssaal auszusagen, ist nicht leicht. Vor allem, wenn es um Geschehnisse geht, die mit Scham behaftet sind. Das zeigte sich am Landgericht Ansbach im Prozess gegen den ehemaligen Jugendleiter einer Hilfsorganisation. Ein heute 18-Jähriger berichtete als Zeuge über seine Erlebnisse als Zehnjähriger.

Der junge Mann erzählt leise, manchmal stockend. Immer wieder fordert ihn Matthias Held, der Vorsitzende Richter auf, lauter zu sprechen. So, dass es alle verstehen, die am Prozess beteiligt sind und aus dieser Aussage ihre Schlüsse ziehen müssen. Der 18-jährige Zeuge ist wichtig in diesem Verfahren. Von seiner Glaubwürdigkeit hängt vieles ab. Er gehört zu denjenigen, die der Angeklagte laut den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sexuell missbraucht hat.

Im ersten Prozess 2021 war der ehemalige Jugendleiter aus dem westlichen Landkreis Ansbach für diese Vorwürfe vor dem Landgericht auch zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof gab der Revision statt, hob das Urteil wieder auf. So wird jetzt erneut verhandelt. Der 18-Jährige soll aussagen über Geschehnisse im Sommer 2017, zu einer Zeit also, als er ein zehnjähriges Kind war.

Eine intensive Befragung ist nötig

Richter Held bemüht sich von Beginn an um eine freundliche Atmosphäre; erklärt, dass die Suche nach der Wahrheit eine intensive Befragung erfordert. Dass die Fragen keine Vorwürfe sind und dass es auch völlig in Ordnung ist, wenn der Zeuge sich jetzt an Dinge nicht mehr erinnert, die er früher schon ausgesagt hatte.

Er sei ein schüchterner Junge gewesen, beschreibt sich der 18-Jährige selbst. Zu der Hilfsorganisation kam er, als die sich bei einem Schulfest vorstellte. „Ich dachte, warum nicht. Außerdem: Menschen retten, Zivilschutz, anderen helfen, das gefällt mir.”

Als der Angeklagte damals ihn zusammen mit anderen Kindern, die bei der Hilfsorganisation engagiert waren, mit ins Schwimmbad nahm, fand er das toll. Als es dann aber in den Saunabereich ging und sich alle nackt ausziehen sollten, fühlte er sich unwohl. Erst, so schildert er, wickelten sich die Kinder Handtücher um die Hüften. Doch dann habe der Jugendleiter erklärt, sie würden ins Gefängnis kommen, wenn sie die Handtücher nicht ablegten. „Ich war ein Kind, ich habe das geglaubt”, sagt der Zeuge leise.

Stundenlanges Verhör für den 18-Jährigen

Stundenlang wird der 18-Jährige vernommen. Es geht um den Kern der Vorwürfe. Also um die Tatsache, dass sich der Jugendleiter ihm bei einem der Schwimmbadbesuche in einem Becken im Saunabereich körperlich genähert und ihn missbraucht haben soll. Es geht aber auch um das Geschehen vor und nach diesem Ereignis.

Es wird darüber gesprochen, ob der Jugendleiter im Nebenzimmer des Vereinsheims die Kinder zu erniedrigenden Spielen aufforderte, ob er ihnen Pornovideos auf dem Handy zeigte, ob er manche bevorzugte, ob die Fahrten ins Schwimmbad Belohnungen waren. Es wird gefragt, welche Temperatur das Wasser im Schwimmbecken hatte, wo die rechte Hand des Jugendleiters war, was vor der Rückfahrt gegessen wurde und wann der Zeuge das erste Mal mit jemandem über die Geschehnisse gesprochen hatte.

Die Zweite Große Jugendkammer am Ansbacher Landgericht verhandelt den Fall eines Jugendleiters, dem sexueller Missbrauch vorgeworfen wird. (Foto: Andrea Walke)
Die Zweite Große Jugendkammer am Ansbacher Landgericht verhandelt den Fall eines Jugendleiters, dem sexueller Missbrauch vorgeworfen wird. (Foto: Andrea Walke)

Sexueller Missbrauch im Landkreis Ansbach: Jugendleiter erneut vor Gericht

Das Verfahren des 40-Jährigen aus dem Landkreis Ansbach wird zum dritten Mal aufgerollt. Beim Auftakt wurde unter anderem ein Gutachten verlesen.

Mehr gegessen und noch stiller geworden

Und es wird dem nachgegangen, wie sehr das, was vor zehn Jahren passierte, ihn belastet hat und bis heute belastet. Er habe, so erzählt er, nach dem Tag im Schwimmbad angefangen, viel zu essen, habe zugenommen. Er ist überzeugt, dass das nicht an der Pubertät lag, sondern an dem Übergriff. Er sei noch stiller geworden, habe sich von den anderen zurückgezogen. „Ich hatte Angst, dass er versucht, mich auf der Straße irgendwie abzufangen”, sagt er auch. Eine Therapie allerdings machte er nicht.

Der junge Mann vermeidet sichtlich, den mittlerweile 41-jährigen Angeklagten - der seitlich links von ihm etwas erhöht im Gerichtssaal sitzt - anzuschauen. Der wiederum ist auf seinen Stuhl gekauert, hat die meiste Zeit den Blick gesenkt. Er schweigt zu allen Vorwürfen.

Daher hat das Gericht seinen Spielraum für eine umfangreiche Beweisaufnahme noch einmal erweitert und Verhandlungstage bis in den Oktober festgelegt. Ob alle benötigt werden und wann welche Zeugen vernommen werden, wird Schritt für Schritt im Prozess neu festgelegt.


Gudrun Bayer
Gudrun Bayer
... ist seit Oktober 2020 bei der FLZ und hat hier als Chefredakteurin ihren Traumjob gefunden. Als Autorin tritt die frühere Sportredakteurin, Gerichtsreporterin und Magazinredakteurin nur noch selten in Erscheinung. Nach mehr als 40 Jahren im Journalismus werkelt sie im Hintergrund dafür, dass ihre Kolleginnen und Kollegen gute Rahmenbedingungen für die Berichterstattung haben. Und sie hat ein Herz für die Ausbildung.
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