Sexueller Missbrauch im Landkreis Ansbach: Jugendleiter erneut vor Gericht | FLZ.de

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Veröffentlicht am 03.07.2025 18:40

Sexueller Missbrauch im Landkreis Ansbach: Jugendleiter erneut vor Gericht

Die Zweite Große Jugendkammer am Ansbacher Landgericht verhandelt den Fall eines Jugendleiters, dem sexueller Missbrauch vorgeworfen wird. (Foto: Andrea Walke)
Die Zweite Große Jugendkammer am Ansbacher Landgericht verhandelt den Fall eines Jugendleiters, dem sexueller Missbrauch vorgeworfen wird. (Foto: Andrea Walke)
Die Zweite Große Jugendkammer am Ansbacher Landgericht verhandelt den Fall eines Jugendleiters, dem sexueller Missbrauch vorgeworfen wird. (Foto: Andrea Walke)

Ein 40-Jähriger aus dem Landkreis Ansbach wird des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschuldigt. Bereits zum dritten Mal steht der ehemalige Jugendleiter einer Hilfsorganisation aus dem westlichen Landkreis Ansbach deswegen vor dem Landgericht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem gelernten Bäcker vor, dass er zwischen dem Frühjahr 2016 und dem Herbst 2017 Besuche in einem Schwimmbad dazu genutzt hat, sich den ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen sexuell zu nähern. Zudem soll er den Jugendlichen einen Porno gezeigt haben und sie zu einem Spiel aufgefordert haben, bei dem sie nach und nach ihre Kleidungsstücke ablegen mussten. Auch eine versuchte Vergewaltigung sowie versuchte Nötigung stehen im Raum.

Die Betroffenen waren zwischen zehn und 14 Jahren

Die Betroffenen waren bei den Taten etwa im Alter zwischen zehn und 14 Jahren, der Angeklagte war bei der ersten Tat 31 Jahre alt.

Angezeigt hatten den Mann Vertreter einer übergeordneten Stelle der Hilfsorganisation. Der Leiter des Ortsverbands hatte sie eingeschaltet, nachdem er Gespräche zwischen den Jugendlichen über einen Sauna-Besuch mitbekommen und Verdacht geschöpft hatte. Der Jugendleiter war daraufhin suspendiert worden.

Im März 2021 war der Angeklagte in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Schon im ersten Prozess hatte er die Taten bestritten, sein Verteidiger Dr. Wolfgang Staudinger hatte Freispruch gefordert, die damalige Staatsanwältin Elke Beyer vier Jahre Haft.

Gegen das Urteil Revision eingelegt

Gegen das Urteil legte Staudinger Revision ein – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwies die Sache wegen eines Verfahrensfehlers zurück ans Ansbacher Landgericht. Das hatte keine inhaltlichen, sondern rein formale Gründe. Während der Corona-Pandemie wurden die Hauptverhandlungen zum Teil länger ausgesetzt, weil man eine Ausbreitung des Virus verhindern wollte. Nachdem der entsprechende Beschluss wieder aufgehoben worden war, passierte laut Landgerichtssprecher Dr. Michael Tiedemann ein Fehler bei der Fristberechnung – der Prozess wurde sechs Tage zu spät fortgesetzt.

Im April 2024 wurde vor einer anderen Strafkammer erneut verhandelt. Am zweiten Prozesstag wies Verteidiger Dr. Wolfgang Staudinger darauf hin, dass nicht ausreichend Zeit war, um die Chatverläufe, welche die Polizei auf dem Handy des Angeklagten gesichert hatte, in Augenschein zu nehmen. Weil ein Prozess nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden darf und die Beteiligten Terminprobleme hatten, setzte der damalige Vorsitzende Richter Claus Körner das Verfahren ganz aus.

Nun wagt man den dritten Anlauf vor der 2. Großen Jugendkammer unter dem Vorsitz von Richter Matthias Held. Beim Auftakt bestritt der Angeklagte über seinen Verteidiger erneut sämtliche Vorwürfe. Er selbst äußerte sich nicht. Die Verständigung auf einen Strafrahmen, die zuvor in einem Rechtsgespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten angestrebt worden war, kam somit nicht zustande.

Vielleicht liegt eine pädophile Neigung vor

Ein Gutachten über den Angeklagten hatte bereits im November 2020 der ärztliche Direktor des Bezirkskrankenhauses in Straubing, Prof. Dr. Joachim Nitschke, erstellt. Dieses trug er beim Verhandlungsauftakt vor. Er bezog sich darin allein auf die Akten. Ein persönliches Gespräch mit ihm habe der Angeklagte abgelehnt, teilte er mit.

Es sei schwierig, allein anhand der Akten eine Sexual- und Suchtmittelanamnese zu erstellen. Jedoch bestehe die Möglichkeit, dass beim Angeklagten eine pädophile Neigung vorliegt. Er habe aber anhand der Akten keine Hinweise auf eine tiefgreifende pädophile Störung gefunden. Ebenso wenig Hinweise auf seelische Störungen, Schizophrenie oder ausgeprägten Drogenkonsum.

Das Verfahren wird mit weiteren Zeugenaussagen am Freitag fortgesetzt. Bereits jetzt hat das Gericht nach Auskunft von Landgerichtssprecher Dr. Michael Tiedemann zusätzliche Verhandlungstage anberaumt, da die Kammer eine deutlich umfangreichere Beweisaufnahme als ursprünglich prognostiziert für möglich erachtet.


Andrea Walke
Andrea Walke
... ist Redakteurin in der Lokalredaktion Ansbach und seit Dezember 2012 bei der FLZ. Sie fühlt sich in Rathäusern genauso wohl wie in Gerichtssälen und trifft am liebsten Menschen, die eine interessante Geschichte zu erzählen haben. Seit 2017 betreut sie redaktionell die Aktion "FLZ-Leser helfen".
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