Landtag beschließt Verbot von Bettensteuer | FLZ.de

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Veröffentlicht am 02.03.2023 14:07

Landtag beschließt Verbot von Bettensteuer

Ein Schriftzug hängt am Eingang eines Hotels. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild)
Ein Schriftzug hängt am Eingang eines Hotels. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild)
Ein Schriftzug hängt am Eingang eines Hotels. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild)

Bayerische Kommunen dürfen keine lokalen Übernachtungssteuern für Hotelgäste erheben. Eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes setzte die Koalition aus CSU und Freien Wählern am Donnerstag mit ihrer Mehrheit im Landtag durch - ungeachtet lauter Kritik auch des Städtetages. Damit hat die Staatsregierung ihre Ankündigung wahr gemacht, die Einführung einer Bettensteuer in der Landeshauptstadt München zu verhindern. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte für diesen Fall aber schon vorab angekündigt, den Klageweg beschreiten zu wollen.

Erst am Mittwoch hatte der Münchner Stadtrat die Einführung einer Übernachtungssteuer für Hotelgäste beschlossen. Konkret geht es um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste künftig auf ihren jeweiligen Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollten - nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna. In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer schon länger.

Die Staatsregierung hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Münchner Pläne angekündigt, die Einführung der Steuer gesetzlich verhindern zu wollen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte nun zu dem Landtagsbeschluss: „Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes schieben wir einer Übernachtungssteuer den Riegel vor. Damit sind auch die Pläne der Landeshauptstadt München vom Tisch.“

„Eine Übernachtungssteuer schadet dem Tourismus. Sie ist den bayerischen Beherbergungsbetrieben nach den Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie und erst recht in Zeiten hoher Inflation nicht zuzumuten“, sagte Herrmann. Die Steuer würde Hotels, Pensionen und deren Gäste durch höhere Preise und zusätzliche Bürokratie belasten.

Der von der Landeshauptstadt München angekündigten Klage sieht Herrmann gelassen entgegen. „Das Verbot der Übernachtungssteuer ist rechtlich einwandfrei und entspricht der Tradition bayerischer Gesetzgebung seit 1979, als Getränkesteuer, Jagdsteuer, Speiseeissteuer und Vergnügungssteuern abgeschafft wurden“, sagte er.

Der Bayerische Städtetag hatte das geplante bayernweite Verbot scharf kritisiert. Die Kommunen sollten selbst entscheiden können, ob sie solche Steuern erheben, so die Argumentation der Verbandsspitze.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßte den Landtagsbeschluss dagegen. „Es darf keine zusätzlichen Belastungen einzelner Branchen geben“, sagte Dehoga-Chefin Angela Inselkammer. „Unter dem Aspekt fairer Wettbewerbsbedingungen hätte eine Übernachtungssteuer das Gastgewerbe einseitig benachteiligt, weil Kunden keiner anderen Branche eine derartige Steuer zahlen müssen.“

© dpa-infocom, dpa:230302-99-801804/4


Von dpa
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