Krankentagegeldversicherung: Für manche lohnt der Abschluss | FLZ.de

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Veröffentlicht am 05.04.2024 11:08

Krankentagegeldversicherung: Für manche lohnt der Abschluss

Lange arbeitsunfähig? In bestimmten Fällen kann sich eine Krankentagegeldversicherung für Beschäftigte bezahlt machen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa)
Lange arbeitsunfähig? In bestimmten Fällen kann sich eine Krankentagegeldversicherung für Beschäftigte bezahlt machen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa)
Lange arbeitsunfähig? In bestimmten Fällen kann sich eine Krankentagegeldversicherung für Beschäftigte bezahlt machen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa)

Mehr als sechs Wochen am Stück krank? Dann muss der Arbeitgeber Ihnen kein Gehalt mehr zahlen - die gesetzliche Krankenkasse springt ein. Sie überweist Ihnen ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, höchstens aber bis zu 90 Prozent des Nettogehalts. Die Grenze des sogenannten Krankengelds liegt im Jahr 2024 bei 3622,50 Euro brutto pro Monat.

Wer deutlich mehr verdient oder privat krankenversichert ist und deshalb gar kein Krankengeld erhält, muss also im Falle einer ernsten Erkrankung große Gehaltseinbußen hinnehmen. Zur Milderung der finanziellen Folgen kann daher eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein, teilt Barbara Weber vom Ratgeberportal Finanztip mit.

Mit ihr können Versicherte die Lücke zum eigentlichen Nettogehalt schließen oder zumindest schmälern. Die Police zahlt ab dem 43. Krankheitstag ein fest vereinbartes Krankentagegeld. Laut Finanztip zahlen manche Versicherer bereits ab einem Versicherungsbeitrag von zehn Euro pro Monat eine Tagespauschale von 25 Euro. Das kann sich also rechnen.

Achtung, Verwechslungsgefahr!

Übrigens: In manchen Branchen ist im Tarifvertrag eine Klausel verankert, wonach Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Krankengeld bis zum eigentlichen Nettolohn aufstocken. Beschäftigte, auf die das zutrifft, brauchen sich über den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung keine Gedanken zu machen.

Die Krankentagegeldversicherung ist übrigens nicht zu verwechseln mit der Krankenhaustagegeldversicherung, die Finanztip ausdrücklich nicht empfiehlt. Diese zahlt kein Krankentagegeld, sondern nimmt Versicherten in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung für Krankenhausaufenthalte ab, die zehn Euro pro Tag, höchstens aber 280 Euro pro Jahr beträgt. „Das ist kein Betrag, den man versichern muss, sondern selbst ansparen sollte“, sagt Barbara Weber.

© dpa-infocom, dpa:240405-99-570466/2


Von dpa
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