Rund 2000 Quadratmeter Dachfläche werden die beiden Hallen des neuen Bauhofes im Gewerbegebiet Ost in Leutershausen haben. Ob darauf Photovoltaik-Module installiert werden, ist allerdings noch nicht sicher – und das, obwohl die Sonnenstrom-Produktion auf solchen Gebäuden in Bayern bald Pflicht ist.
Architekt Stefan Siegordner hat im Stadtrat die Pläne, anhand derer nun die Baugenehmigung beantragt werden soll, vorgestellt. Dabei klang an, dass die großflächigen Gebäude zwar statisch so ausgelegt werden, dass sie problemlos mit Solarmodulen bestückt werden können. Doch weder ist solch eine Anlage bislang fest in den Plänen verankert, noch ist sie Teil der Kostenschätzung, die sich auf gut 5,5 Millionen Euro beläuft. Um Sonnenstrom zu produzieren, würde zusätzlich eine sechsstellige Summe nötig, erklärte Bürgermeister Markus Liebich.
„Die Stadt Leutershausen hat ein grundsätzliches Interesse, Photovoltaik auf den Dachflächen des neu zu errichtenden Bauhofes zu installieren“, betonte Bauamtsleiter Pascal Trammer auf FLZ-Anfrage. Der Beschluss des Stadtrates in der jüngsten Sitzung diene „zunächst als Grundlage für weitere Detailplanungen“. Eine solide Grundplanung, wie sie dem Stadtrat jetzt präsentiert wurde, bilde „die Basis für alle weiteren Überlegungen, auch in Bezug zu Photovoltaikanlagen auf dem Dach“.
Sobald „denkbare Varianten“ einer Belegung und Umsetzung von den Technik–Planern vorliegen, werde der Bauausschuss darüber beraten „und im engen Austausch mit dem Stadtrat über die tatsächliche Ausführung abstimmen“, so Trammer weiter.
Leichter gemacht wird den Stadträten die Entscheidung für eine Solaranlage womöglich durch den Artikel 44a der Bayerischen Bauordnung. Der sieht nämlich vor, dass seit 1. März auf neuen Gebäuden, die „ausschließlich gewerblicher oder industrieller Nutzung“ dienen, „Anlagen in angemessener Auslegung zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf den hierfür geeigneten Dachflächen errichtet und betrieben werden“ müssen. Ab 1. Juli gilt diese Photovoltaik-Pflicht dann für sämtliche „Nichtwohngebäude“.
Letzteres ist der Bauhof laut Auskunft des Ansbacher Landratsamtes auf jeden Fall. Die Frage, ob das Gebäude unter die Solar-Pflicht für Gewerbegebäude fällt, könne allerdings „abschließend erst bei Vorliegen eines Bauantrages beantwortet werden“, teilte Pressesprecher Fabian Hähnlein auf Anfrage mit.
Für Architekt Stefan Siegordner steht ungeachtet dessen außer Frage, dass auf den Bauhofdächern Strom erzeugt wird. „Wir haben das voll auf dem Schirm. Für mich ist klar, dass da was passieren wird“, sagte er der FLZ.
Lediglich die Art der Umsetzung sei noch offen. Geeignet seien die flach geneigten Flächen auf jeden Fall, „eventuell sogar beide Seiten“ der Satteldächer, so Siegordners Einschätzung. In welchem Umfang das sinnvoll ist, sei letztlich „ein Rechenexempel.“