Klage gegen Rückzahlungen von Coronahilfen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 30.05.2023 17:55

Klage gegen Rückzahlungen von Coronahilfen

Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. (Foto: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild)
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. (Foto: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild)
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. (Foto: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild)

Ein Betrieb aus dem Landkreis Ebersberg klagt gegen die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen. Das Verwaltungsgericht München bestätigte am Dienstag den Eingang der Klage. Diese richte sich nicht nur gegen die Rückzahlung von Hilfen - im konkreten Fall geht es der Klage zufolge um 15.000 Euro - sondern auch gegen das Onlineverfahren, mit dem Rückforderungen ermittelt werden sollen.

Der Kläger argumentiert dabei einerseits damit, dass bei Antragstellung nicht klar gewesen sei, dass Personalkosten nicht berücksichtigt werden durften, wie die ihn vertretende Kanzlei Steinbock & Partner erklärte. Andererseits sei es in dem besagten Onlineverfahren nicht möglich, aus seiner Sicht korrekte Angaben zu machen.

Der Mittelstandsverband BVMW Bayern begrüßte die Klage. Er erwarte, dass die Überprüfungsverfahren in Bayern neu aufgesetzt werden müssten, sagte der Politikbeauftragte des Verbands, Achim von Michel. „Deshalb fordern wir von der Staatsregierung zunächst eine sofortige Aussetzung des Rückmeldeverfahrens.“

Das Wirtschaftsministerium äußerte sich zunächst nicht inhaltlich zur Klage. Diese liege dort noch nicht vor, hieß es. Man habe aber keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens.

Die Prüfverfahren laufen seit dem Winter. Der Bund und der Freistaat hatten in den ersten Monaten der Pandemie kurzfristig rund 2,2 Milliarden Euro ausgezahlt, um drohende Liquiditätsengpässe auszugleichen und Insolvenzen zu verhindern. Unternehmen und Selbstständige hatten bei der Antragstellung geschätzt, wie hoch ihre Liquiditätsengpässe in den folgenden drei Monaten sein würden. Dies soll nun geprüft und zu viel gezahltes Geld zurückgefordert werden.

© dpa-infocom, dpa:230530-99-880695/3


Von dpa
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