Höhere Corona-Hilfen: Adler Modemärkte scheitern mit Klage | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.06.2023 17:27

Höhere Corona-Hilfen: Adler Modemärkte scheitern mit Klage

Fahnen wehen an einer Filiale des Textilhändlers Adler. (Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa)
Fahnen wehen an einer Filiale des Textilhändlers Adler. (Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa)
Fahnen wehen an einer Filiale des Textilhändlers Adler. (Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa)

Die Modekette Adler ist mit einer Klage auf höhere Corona-Hilfen gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof in München hat einen Antrag des Unternehmens auf Berufung als unbegründet abgelehnt, wie ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag mitteilte. Damit werde das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg aus der vorigen Instanz rechtskräftig, und es könnten keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung mehr eingelegt werden.

Adler mit Sitz im unterfränkischen Haibach hatte im Herbst 2021 bei der in Bayern für die Überbrückungshilfe III zuständigen IHK München und Oberbayern einen Antrag auf rund 43,7 Millionen Euro Unterstützung gestellt. Die IHK bewilligte laut Bescheid vom 17. Dezember 2021 allerdings nur rund 14,7 Millionen Euro - aus Sicht von Adler zu wenig. Adler hatte im Januar 2021 - nach eigenen Angaben pandemiebedingt - Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet und war später vom Berliner Mischkonzern Zeitfracht übernommen worden.

Adler betonte in seiner Klage, man sei nur aufgrund der mit den Schließungsanordnungen in der Corona-Krise einhergehenden großen Umsatzeinbußen in eine wirtschaftliche Schieflage gekommen. Die Übernahme durch Zeitfracht habe dies beendet. Adler war nach eigener Ansicht über den gesamten Förderzeitraum förderfähig.

Dies sah die IHK anders und argumentierte, Adler habe nicht nachgewiesen, dass die Fördervoraussetzungen für den gesamten Zeitraum vorgelegen hätten. Das Verwaltungsgericht Würzburg hatte die Klage von Adler zuvor ebenfalls abgelehnt. Daraufhin hatte die Textilkette Antrag auf Zulassung einer Berufung gestellt.

© dpa-infocom, dpa:230601-99-907961/2


Von dpa
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