Geflügelpest in Thüringen: Halter müssen handeln | FLZ.de

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Veröffentlicht am 25.01.2023 13:59

Geflügelpest in Thüringen: Halter müssen handeln

„Geflügelpest Unbefugter Zutritt verboten” steht auf einem Schild am Zaun eines betroffenen Hofes. (Foto: Bernd Wüstneck/dpa)
„Geflügelpest Unbefugter Zutritt verboten” steht auf einem Schild am Zaun eines betroffenen Hofes. (Foto: Bernd Wüstneck/dpa)
„Geflügelpest Unbefugter Zutritt verboten” steht auf einem Schild am Zaun eines betroffenen Hofes. (Foto: Bernd Wüstneck/dpa)

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Hühner- und Entenhaltung in Südthüringen müssen Geflügelhalter auch in Unterfranken ihre Tiere einsperren. Betroffen sind Ortschaften im Norden des Landkreises Rhön-Grabfeld, wie der Landkreis am Mittwoch in Bad Neustadt an der Saale mitteilte. Durch geschlossene Ställe soll verhindert werden, dass sich die auch Vogelgrippe genannte Krankheit ausbreitet. Die Allgemeinverfügung gelte bis auf Weiteres.

Die Krankheit wird beim direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder mit kontaminierten Materialien übertragen. Eine Ansteckung von Menschen auf diesem Wege ist in Deutschland nicht bekannt. Dennoch soll man tote Vögel nicht anfassen. Mehrere tote oder kranke Tiere an einem Ort sollen dem Veterinäramt gemeldet werden.

Der betroffene private Geflügelbestand im thüringischen Dorf Bettenhausen, das zur Gemeinde Rhönblick gehört, wurde gesperrt, die verbliebenen 24 Tiere getötet. Per Allgemeinverfügung legte das zuständige Landratsamt Schmalkalden-Meiningen eine Überwachungs- und eine Schutzzone im Umkreis von zehn beziehungsweise drei Kilometern um die Ausbruchsstelle fest.

© dpa-infocom, dpa:230125-99-352109/2

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