Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 14-jährigen Schülerin Ayleen aus Baden-Württemberg hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Gießen eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für den Angeklagten gefordert.
Zudem geht Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger von einer besonderen Schwere der Schuld des 30-Jährigen aus und forderte, die Sicherungsverwahrung für ihn anzuordnen. Der Mann ist unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung angeklagt. Als Mordmerkmale komme eine Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder zur Verdeckung einer Sexualstraftat in Betracht, sagte Hauburger am Montag.
Das Mädchen und der Mann kannten sich aus stark sexualisierten Chats in sozialen Netzwerken und einem Online-Spiel. Der Angeklagte sei „zum Feind in ihrem Chat“ geworden, sagte Hauburger. Am 21. Juli soll der Deutsche die 14-Jährige nach Hessen verschleppt haben. In einem Waldstück bei Langgöns im Landkreis Gießen soll er versucht haben, sie zu vergewaltigen und sie schließlich erwürgt haben.
Er habe noch nie erlebt, dass jemand „so gleichgültig und ignorant“ sei, wenn er ein Leben ausgelöscht habe, sagte Hauburger mit Blick auf den Angeklagten. Der Mann habe ein sexuelles Bedürfnis gehabt und dieses umgesetzt. „Wenn dabei jemand stirbt, ist es ihm auf Deutsch gesagt scheißegal.“ Das sei es, was den 30-Jährigen so gefährlich mache. Auch die Vertreterin der Nebenklage plädierte auf eine lebenslange Freiheitsstrafe und forderte die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung.
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