Fahrräder nicht am Klettergerüst abstellen | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 26.05.2023 13:12

Fahrräder nicht am Klettergerüst abstellen

Ob Schaukel oder Klettergerüst: Der mitgebrachte Roller, das Lauf- oder Fahrrad sollte nicht an einem Spielplatzgerät angelehnt oder abgestellt werden - Unfallgefahr. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Ob Schaukel oder Klettergerüst: Der mitgebrachte Roller, das Lauf- oder Fahrrad sollte nicht an einem Spielplatzgerät angelehnt oder abgestellt werden - Unfallgefahr. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Ob Schaukel oder Klettergerüst: Der mitgebrachte Roller, das Lauf- oder Fahrrad sollte nicht an einem Spielplatzgerät angelehnt oder abgestellt werden - Unfallgefahr. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Wer mit seinen Kindern gern Spielplätze besucht, sollte darauf achten, dass unter Spiel- und Klettergeräten keine Gegenstände wie Roller oder Fahrräder abgestellt sind. Denn auf die könnten Kinder im Fall eines Absturzes fallen und sich gefährlich verletzen, warnt die Prüforganisation Dekra.

Die Warnung hat einen Hintergrund: Die Spielplatzinspektoren verweisen auf Erkenntnisse des Forschungszentrums für Kinderunfälle am Uniklinikum Graz. Demnach ist ein Absturz von einem Klettergerät die häufigste Unfallursache auf Spielplätzen. Bei Schaukeln sei es neben dem Absturz auch ein Anprallen am Gerät selbst.

Auch fehlende Teile an Geräten könnten gefährlich werden: So könnten Öffnungen entstehen, in denen Kinder mit dem Kopf, Körper, Armen oder Beinen hängen bleiben, so die Sicherheitsexperten.

© dpa-infocom, dpa:230526-99-836561/2


Von dpa
north