Betrug: Urteil gegen Pflegedienstleiter rechtskräftig | FLZ.de

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Veröffentlicht am 22.03.2024 11:48

Betrug: Urteil gegen Pflegedienstleiter rechtskräftig

Lokalpolitiker Markus Berktold (M) sitzt im Sitzungssaal im Landgericht Nürnberg-Fürth, während vor ihm ein mitangeklagter Leiter eines Pflegedienstes sich hinsetzt. (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Lokalpolitiker Markus Berktold (M) sitzt im Sitzungssaal im Landgericht Nürnberg-Fürth, während vor ihm ein mitangeklagter Leiter eines Pflegedienstes sich hinsetzt. (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Lokalpolitiker Markus Berktold (M) sitzt im Sitzungssaal im Landgericht Nürnberg-Fürth, während vor ihm ein mitangeklagter Leiter eines Pflegedienstes sich hinsetzt. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Der Prozess um Pflegebetrug in der Allgäuer Gemeinde Seeg endete Anfang des Jahres mit zwei langen Haftstrafen: Nun ist das Urteil gegen den ehemaligen Leiter des örtlichen Pflegedienstes rechtskräftig geworden. Der 42-Jährige habe seinen Antrag auf Revision zurückgenommen, teilte eine Justizsprecherin am Freitag in Nürnberg mit. Zuvor hatte die „Allgäuer Zeitung“ berichtet.

Der Mann saß bereits seit Januar 2023 in Untersuchungshaft, nun wird die Haftstrafe von drei Jahren und elf Monaten gegen ihn vollstreckt. Er war wegen 28-fachen Betrugs und versuchten Betrugs verurteilt worden.

Den Bürgermeister der Gemeinde, Markus Berktold, hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth Ende Januar unter anderem wegen Betrugs in 15 Fällen und Untreue in 37 Fällen zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Auch der CSU-Politiker hatte Revision eingelegt. Mit dieser muss sich künftig wohl der Bundesgerichtshof beschäftigen. Berktold sitzt weiterhin in Untersuchungshaft.

Die beiden Männer waren angeklagt, während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 bis zu 2,1 Millionen Euro aus dem sogenannten Pflege-Rettungsschirm zu Unrecht erhalten zu haben. Dazu sollen sie Rechnungen zum Teil gefälscht und nicht vom Rettungsschirm abgedeckte Leistungen abgerechnet haben. Der Lokalpolitiker Berktold soll zudem bei der Abwicklung eines Vereins Gelder auf sein Privatkonto überwiesen und dem Verein zustehende Pachtforderungen grundlos nicht geltend gemacht haben. Der 42 Jahre alte ehemalige Leiter des Pflegedienstes soll mit rund 270.000 Euro aus dem Pflege-Rettungsschirm private Schulden beglichen haben.

© dpa-infocom, dpa:240322-99-429412/2


Von dpa
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