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Veröffentlicht am 25.09.2023 13:17

AfD-Nachrücker zu Unrecht abgelehnt: Neue Entscheidung

Auf einem AfD-Parteitag hängt ein Plakat mit dem Schriftzug „Alternative für Deutschland“. (Foto: Stefan Sauer/dpa/Archivbild)
Auf einem AfD-Parteitag hängt ein Plakat mit dem Schriftzug „Alternative für Deutschland“. (Foto: Stefan Sauer/dpa/Archivbild)
Auf einem AfD-Parteitag hängt ein Plakat mit dem Schriftzug „Alternative für Deutschland“. (Foto: Stefan Sauer/dpa/Archivbild)

Der Kreistag von Garmisch-Partenkirchen hat zu Unrecht einem Nachrücker der AfD die Aufnahme verweigert. Der Kreistag muss sich nun am 23. Oktober erneut mit der umstrittenen Nachfolge befassen, wie das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen am Montag erläuterte. Die Regierung von Oberbayern habe mitgeteilt, dass der entsprechende Kreistagsbeschluss rechtswidrig war - und damit die Rechtsauffassung des Landratsamtes bestätigt. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Die Regierung von Oberbayern bitte nun, über das Nachrücken des Listennachfolgers unter Beachtung dieser Rechtsauffassung in der nächsten Kreistagssitzung nochmals zu entscheiden. Der AfD-Politiker werde zu der Sitzung eingeladen.

Der Kreistag hatte am 26. Juli über den Listennachfolger für eine aus dem Gremium ausgeschiedene AfD-Kreisrätin zu entscheiden. Fünf Kreisräte votierten für den AfD-Mann Albert Mutschlechner, 39 dagegen. Das Landratsamt äußerte sich nicht zu den Gründen der Ablehnung. Nach Medien-Berichten sollen Aussagen des Kandidaten in sozialen Netzwerken ausschlaggebend gewesen sein. Der Fall dürfte nach Angaben des Landkreistages in Bayern bislang einmalig sein.

Der AfD-Kreisverband hatte damals erklärt, Mutschlechner sei von den Bürgern gewählt worden. Die kritisierten Posts des AfD-Kandidaten seien Meinungsäußerungen und hätten keine strafrechtliche Relevanz.

Bei der Kommunalwahl 2020 hatten zwei AfD-Kandidaten den Einzug in den Kreistag geschafft. Einer trat alsbald zur Bayernpartei über. Die zweite Kreisrätin legte ihr Mandat nieder. Da die Kandidaten mit den dritt- und viertmeisten Stimmen absagten, soll nun Mutschlechner nachrücken.

Das Landratsamt hatte den Fall der Regierung von Oberbayern als Aufsichtsbehörde zur Prüfung übergeben. Nach dem Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte entscheidet der Kreistag über Nachrücker. Er kann aber eine Nachfolge nur ablehnen, wenn ein Amtshindernis vorliegt, etwa, wenn der Kandidat wegen einer vorsätzlichen Straftat eine Strafhaft verbüßt.

© dpa-infocom, dpa:230925-99-326608/2


Von dpa
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