Wohnungsbesichtigung? Diese 6 Dinge sollten Sie mitbringen | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 05.09.2023 05:01

Wohnungsbesichtigung? Diese 6 Dinge sollten Sie mitbringen

So klappt's mit dem Mietvertrag: Wer sich gut auf eine Wohnungsbesichtigung vorbereitet, kann unter Umständen seine Chancen steigern. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
So klappt's mit dem Mietvertrag: Wer sich gut auf eine Wohnungsbesichtigung vorbereitet, kann unter Umständen seine Chancen steigern. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
So klappt's mit dem Mietvertrag: Wer sich gut auf eine Wohnungsbesichtigung vorbereitet, kann unter Umständen seine Chancen steigern. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Vor jedem Umzug in eine neue Mietwohnung steht eine Besichtigung an. Aber was oder wen sollte ein Interessent bei diesem Termin am besten mitbringen, damit es mit dem neuen Mietverhältnis auch klappt? Zwei Experten geben Tipps.

1. Eine gute Erscheinung

„Auch wenn es antiquiert erscheint, der erste Eindruck ist bei der Mieterauswahl mit entscheidend“, sagt Lothar Blaschke, Vorsitzender des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDWE). Im Idealfall sollte der Vermieter erkennen können, dass der Interessent zur Wohnung passt - etwa weil er aufgeschlossen ist, sachbezogene Fragen stellt und offensichtlich interessiert an der Wohnung ist.

2. Eine Begleitung

„Vier Augen sehen besser als zwei“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Deswegen empfiehlt sie, eine Begleitung zur Wohnungsbesichtigung mitzunehmen. Immerhin diene eine Besichtigung nicht allein dazu, einen guten Eindruck zu hinterlassen. Es gehe ja insbesondere darum, einen Eindruck von der Wohnung zu bekommen.

Oft fallen einer Begleitung andere Dinge auf als einem selbst: Ist die Wohnung laut? Gibt es offensichtliche Mängel? Dabei wichtig: Die Begleitung sollte selbst jemand sein, der sich auch vorteilhaft gegenüber dem potenziellen Vermieter zeigt, so Hartmann.

3. Bestimmte Unterlagen

„Es ist immer von Vorteil, dem Vermieter erforderliche Unterlagen zusätzlich zur E-Mail in Papierform zu übergeben“, sagt Blaschke. Auch ein persönliches Anschreiben könne hilfreich sein. Neben dem Personalausweis, der Bonitätsauskunft, dem Arbeitsvertrag, den Gehaltsnachweisen und der Mieterselbstauskunft sei bei jungen Mietern auch eine Mietschulden-Freiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters oder eine Bürgschaft der Eltern gut. All das sollte dem potenziellen Vermieter laut Blaschke ordentlich und vollständig zusammengestellt übergeben werden.

Einen Anspruch auf all diese Unterlagen haben Wohnungsgeber zwar nicht. „Allerdings werden solche Unterlagen in den allermeisten Fällen verlangt“, sagt Jutta Hartmann. Sie empfiehlt, mindestens die Schufa, einen Einkommensnachweis und eine Mietschulden-Freiheitsbescheinigung dabeizuhaben. „Sonst hat man vor allem in den nachgefragten Gebieten kaum eine Chance gegenüber den Mitbewerbern.“

4. Einen Fragenkatalog

Zur Vorbereitung für eine Wohnungsbesichtigung gehört es auch, einen Fragenkatalog aufzustellen. „Der Bewerber sollte die Fragen dann geschickt in das Gespräch mit dem potenziellen Vermieter einbinden und kein Trommelfeuer veranstalten“, empfiehlt Blaschke. Ein gutes Thema sei etwa die Hausordnung: Grillverbot, Tierhaltung, Unterstellmöglichkeiten für Kinderwagen und Fahrräder, zu erwartende Modernisierungsmaßnahmen oder die Nutzung eines Musikinstruments. Mit seinem Interesse daran kann man laut Blaschke gleichzeitig zeigen, dass man sich der Hausordnung unterordnet.

Manchmal bereiten auch Vermieter ihrerseits Fragebögen für die Besichtigungen vor. Hier müsse man aber nicht immer die Wahrheit sagen, betont Hartmann. Das sei nur bei den Fragen notwendig, die etwas mit dem Mietverhältnis zu tun haben. Auskünfte zum Einkommen muss man zum Beispiel wahrheitsgemäß beantworten, ob man Mitglied in einem Mieterverein ist aber nicht. „Das betrifft im Prinzip alle Fragen, die persönlich sind, also zum Beispiel, ob man Raucher, schwanger oder krank ist“, so Hartmann.

5. Einen Zollstock

Den eigenen Zollstock bei der Wohnungsbesichtigung dabeizuhaben ist sinnvoll, doch laut Blaschke sei er lediglich ein begrenztes Hilfsmittel. „Der Vermieter sollte zudem einen Grundriss beibringen können“, sagt Blaschke. Fragen Sie explizit danach. Denn der Schnitt der Räume könne die Möglichkeiten zur Aufstellung des vorhandenen Mobiliars, dessen Maße man natürlich kennen sollte, einschränken. „Es geht hierbei vor allem um die Tür- und Fensteranordnung sowie die Durchgangszimmer“, erklärt Blaschke.

6. Einen Fotoapparat oder eine Handykamera

Fotos bei einer Wohnungsbesichtigung zu machen ist grundsätzlich eine gute Idee. Aber: „Man muss unbedingt vorab den Vermieter oder Makler um Erlaubnis bitten“, betont Blaschke. Außerdem darf man laut Hartmann keine fremden Personen fotografieren, die Wohnung muss komplett leer und damit ohne die persönlichen Sachen des Vormieters sein.

Beachtet man diese Regeln, sind Fotos aus zwei Gründen von Vorteil: Erstens kann man die Wohnung so besser im Kopf behalten, wenn man sich mehrere Wohnungen anschaut. Und zweitens kann man so gleich den Zustand der Wohnung dokumentieren. „Man hält so den Renovierungsgrad und die schon beim Einzug vorhandenen erkennbaren Schäden fest“, sagt Blaschke.

© dpa-infocom, dpa:230904-99-73403/2


Von dpa
north