Whistleblower-Gesetz gebilligt: Schutz für Hinweisgeber | FLZ.de

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Veröffentlicht am 12.05.2023 11:26

Whistleblower-Gesetz gebilligt: Schutz für Hinweisgeber

Die Ministerpräsidenten der Länder im Bundesrat. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)
Die Ministerpräsidenten der Länder im Bundesrat. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)
Die Ministerpräsidenten der Länder im Bundesrat. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Einstimmig hat der Bundesrat ein Gesetz zum Schutz von sogenannten Whistleblowern verabschiedet. Hinweisgeber, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken, sollen durch das beschlossene Maßnahmenpaket vor Entlassung und Schikanen bewahrt werden.

Außerdem müssen in Behörden und Unternehmen Anlaufstellen geschaffen werden, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder zu Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln entgegennehmen. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Hier gehe es nicht um Denunziantentum und Lappalien, „sondern um die schnelle Behebung von gravierenden Missständen“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser, in der abschließenden Debatte. Kurz vor Weihnachten hatte der Bundestag einen ersten Entwurf für ein solches Gesetz beschlossen. Doch damals stoppte der Bundesrat das Vorhaben, weil die unionsregierten Länder eine übermäßige finanzielle Belastung von kleineren Unternehmen befürchteten. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wurde dann ein Kompromiss erarbeitet.

Günter Krings (CDU) betonte im Bundestag, im Vermittlungsausschuss seien aus dem ursprünglichen Entwurf Elemente entfernt worden, die mehr Aufwand und Kosten für die Unternehmen bedeutet hätten, ohne Hinweisgebern einen Mehrwert zu bringen. Der Kompromiss sieht vor, dass sich Whistleblower bevorzugt an interne Meldestellen wenden müssen. Gestrichen wurde die Verpflichtung, einen Kanal für anonyme Meldungen anzubieten. Viele Unternehmen hätten aber bereits die Möglichkeit zur Entgegennahme anonymer Hinweisen geschaffen, sagte Strasser im Bundesrat.

Mit dem Gesetz wird eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Weil sich Deutschland dabei zu viel Zeit gelassen hatte, läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik.

© dpa-infocom, dpa:230512-99-661527/2


Von dpa
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