Streit um Enteignung von Neonazi-Treff erneut vor Gericht | FLZ.de

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Veröffentlicht am 27.03.2023 12:30

Streit um Enteignung von Neonazi-Treff erneut vor Gericht

Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)
Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)
Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)

Der juristische Streit um die Enteignung eines zuvor von Rechtsextremen genutzten Hauses in Oberfranken landet vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht. Wie ein Sprecher am Montag mitteilte, wird sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17. Mai mit dem Fall befassen. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet.

Im dem Streit geht es um die Enteignung eines Hauses in Regnitzlosau im Landkreis Hof. Die 2004 vom bayerischen Innenministerium verbotene rechtsextremistische Vereinigung „Freies Netz Süd“ hatte dort ihren Sitz. Im Zuge des Verbots wurde auch das Grundstück beschlagnahmt und eingezogen. Die Neonazis hatten dieses zum „Nationalen Zentrum Hochfranken“ erklärt.

Die Eigentümerin ging gegen die Enteignung rechtlich vor und bekam zuletzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof recht. Das Gericht erklärte die Beschlagnahmung im Jahr 2020 für rechtswidrig. Da der Freistaat gegen die Entscheidung vorgeht, wird sich das Bundesverwaltungsgericht nun mit diesem Fall befassen.

Nach Angaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hatte die Frau das Haus an ihrem Sohn vermietet, der die Räume für rechtsextremistische Veranstaltungen und einen Versandhandel mit Propagandamaterial genutzt hatte. Das Gericht erklärte damals, die Einziehung eines Grundstücks sei nur unter engen Voraussetzungen möglich. Der Senat gehe nicht davon aus, dass der Klägerin die vielfach medial aufbereitete rechtsextremistische Betätigung ihres Sohnes verborgen geblieben sein könne. Doch der Frau könne auch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie von den Treffen der Neonazis in ihrem Haus gewusst habe.

© dpa-infocom, dpa:230327-99-104513/3


Von dpa
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