Städtetag für Recht auf Bettensteuer | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.12.2022 09:12

Städtetag für Recht auf Bettensteuer

Der Eingang zu einem Hotel. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)
Der Eingang zu einem Hotel. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)
Der Eingang zu einem Hotel. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Der Bayerische Städtetag stellt sich gegen das von der Staatsregierung geplante bayernweite Verbot von Bettensteuern für Hotels. Die Kommunen sollten selbst entscheiden können, ob sie solche Steuern erheben, sagte Geschäftsführer Bernd Buckenhofer am Donnerstag. Der Städtetag verwies darauf, dass etliche Städte außerhalb Bayerns derartige Bettensteuern erheben, die dann auch bayerische Touristen trifft. Matthias Firgo, Professor für Tourismusökonomie an der Hochschule München, erwartet keinen Gästerückgang durch die Steuer.

Auslöser des Streits war die Ankündigung der Landeshauptstadt München, als erste bayerische Kommune eine fünfprozentige Übernachtungssteuer von den Hotels zu verlangen.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga macht seit Jahren Front gegen kommunale Übernachtungssteuern, die außerhalb Bayerns von einigen Städten erhoben werden. Die Staatsregierung hatte am Dienstag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes angekündigt, um den Gemeinden Bettensteuern bayernweit zu verbieten. „Das ist weder eine „Strafsteuer“ noch ein „Vernichtungsprogramm“ oder „Abzocke““, sagte Buckenhofer. Übernachtungssteuern haben nach Darstellung des Städtetags auch keine negativen Auswirkungen auf die Auslastung der Hotels.

Es gebe keine messbaren Auswirkungen durch eine Bettensteuer in Höhe von 5 Prozent, erklärte Professor Firgo. Dies zeige vor allem eine Analyse zu vergleichbaren Steuern in italienischen Städten wie Rom oder Padua. Vor allem Großstädte, die starke Alleinstellungsmerkmale hätten, hätten trotz steuerbedingten Preissteigerungen keine bis nur geringe Nachfragerückgange zu erwarten. München könne beispielsweise durch das Oktoberfest, die zahlreichen Messen oder die Kulinarik punkten.

Die Steuern würden zudem laut Firgo „zu großen Teilen auf die Gäste übergehen“. Durch die vergleichsweise geringe Preissensibilität des Tourismus bei einem Reiseziel wie München würden Touristen auch höhere Preise aufgrund der neuen Steuer akzeptieren - nur bei besonders günstigen Unterkünften seien die Preise wesentlich sensibler. Die Stadt hingegen könne mit Zusatzeinnahmen rechnen, die auch der Region zugutekämen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Übernachtungssteuern erst im März für verfassungsgemäß erklärt. Damit waren mehrere vom Hotellerieverband Dehoga unterstützte Klagen von Hoteliers aus Bremen, Hamburg und Freiburg gegen die Bettensteuern in ihren Kommunen endgültig gescheitert. Die betreffenden Kommunen erheben die Steuern, um ihre Einnahmen zu erhöhen. Die Hotellerie fühlt sich benachteiligt, weil Einzelhändler und andere Betriebe, die vom Tourismus profitieren, keine derartigen Steuern für ihre Kunden zahlen müssen.

© dpa-infocom, dpa:221201-99-734989/3

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