Das eigene Heim zu verlassen, fällt den meisten Menschen schwer. Auch wenn das Treppensteigen mit zunehmendem Alter schwierig wird, kommt ein Umzug für viele nicht infrage. Der Einbau eines Liftes könnte dann eine Lösung sein.
Reihenhausbesitzer, deren Haus Teil einer Wohnungseigentumsanlage ist, müssen allerdings beachten: Über den Anbau eines Außenaufzuges muss auch in der Eigentümergemeinschaft ein Beschluss gefasst werden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Innenlifte hingegen seien preisgünstiger und brauchten keine Baugenehmigung, solange an der Statik des Hauses nichts geändert werde.
Auch eine neue Aufteilung der Wohnbereiche im Reihenhaus sei eine Option. So könnten Gehbehinderte das Erdgeschoss komplett für sich umbauen, so dass sie nicht mehr in obere Etagen „pendeln“ müssten. Das Wohnzimmer könne etwa zum Wohn-Schlaf-Pflegezimmer werden.
Welche Lösung die passende ist, sollten Ein- oder Umbauwillige am besten vorab zusammen mit qualifizierten firmenneutralen Beratern prüfen und sich auch bei der örtlichen Baubehörde informieren, so der VPB. Das gilt ebenso für Besitzerinnen und Besitzer alleinstehender Eigenheime.
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