Schulden: Wann ein P-Konto sinnvoll sein kann | FLZ.de

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Veröffentlicht am 12.09.2023 12:26

Schulden: Wann ein P-Konto sinnvoll sein kann

Trotz hoher Schulden weiterhin Geld ziehen? Mit dem P-Konto ist das möglich, da Betroffene ein bestimmtes Guthaben jeden Monat nutzen können. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn)
Trotz hoher Schulden weiterhin Geld ziehen? Mit dem P-Konto ist das möglich, da Betroffene ein bestimmtes Guthaben jeden Monat nutzen können. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn)
Trotz hoher Schulden weiterhin Geld ziehen? Mit dem P-Konto ist das möglich, da Betroffene ein bestimmtes Guthaben jeden Monat nutzen können. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn)

Wer hohe Schulden nicht zurückzahlen kann, dem kann eine Kontopfändung drohen. Gläubiger versuchen sich auf diese Weise ihr Geld zurückzuholen. Allerdings steht Schuldnern sogar trotz Vollstreckungsbescheid ein gewisser Freibetrag zur Verfügung, um weiterhin Miete, Essen sowie Strom und Heizung bezahlen zu können.

Das Girokonto umwandeln lassen

Um sich vor einer Kontopfändung zu schützen und laufende Kosten weiter bezahlen zu können, gibt es die Möglichkeit das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln - kurz P-Konto. Darauf macht der Bankenverband aufmerksam. Betroffene sollten sich an ihre Bank oder Sparkasse wenden und einen Umwandlungsantrag stellen. Wichtig dafür ist: Das Girokonto muss auf den Namen einer Einzelperson laufen.

Ein P-Konto ist nicht kostenlos. Die Gebühren dafür dürfen jedoch nicht höher sein, als für gewöhnliche Girokonten. Verbraucherschützer empfehlen jedoch nur verschuldeten Menschen ein P-Konto zu nutzen. Denn häufig sei dies mit eingeschränkten Leistungen verbunden. So entfällt etwa die Option das Konto zu überziehen, da es nur auf Guthaben-Basis geführt werden kann. Zudem sei mit einer gewissen Stigmatisierung bei der Bank zu rechnen.

Das Guthaben ist sicher

Der Grundfreibetrag richtet sich nach der aktuellen Pfändungstabelle. Auf dem P-Konto ist derzeit ein Guthaben von bis zu 1410 Euro pro Monat des eigenen Nettogehalts geschützt. Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich angepasst und gelten noch bis zum 30. Juni 2024, informiert die Verbraucherzentrale.

Wer Unterhalt zahlen muss, dem stehen höhere Freibeträge zur Verfügung. Mit entsprechendem Nachweis können zudem weitere Beträge freigegeben werden. Ist das Guthaben für den Monat ausgeschöpft, sind keine weiteren Überweisungen oder Zahlungen mehr möglich.

Ungenutzte Freibeträge können übrigens in den Folgemonat übertragen werden. Wer also etwa im September nur 1200 Euro braucht, dem stehen im Oktober 210 Euro mehr zur Verfügung.

Betroffene sollten sich Unterstützung holen - etwa bei einer Schuldnerberatungsstelle. Überschuldete Personen, die diese Hilfe im Jahr 2022 in Anspruch genommen haben, hatten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Schnitt 30 940 Euro Schulden.

© dpa-infocom, dpa:230912-99-165183/2


Von dpa
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