Prozess am Landgericht Ansbach: Wie es zu einer fast tödlichen Attacke kam | FLZ.de

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Veröffentlicht am 24.06.2025 19:42

Prozess am Landgericht Ansbach: Wie es zu einer fast tödlichen Attacke kam

Schnurgerade ist die Schalkhäuser Landstraße zwischen dem Ansbacher Ortsteil und der Innenstadt. Der Angeklagte sagt, er sei durch einen Schwächeanfall nach rechts auf den Gehweg geraten. (Foto: Manfred Blendinger)
Schnurgerade ist die Schalkhäuser Landstraße zwischen dem Ansbacher Ortsteil und der Innenstadt. Der Angeklagte sagt, er sei durch einen Schwächeanfall nach rechts auf den Gehweg geraten. (Foto: Manfred Blendinger)
Schnurgerade ist die Schalkhäuser Landstraße zwischen dem Ansbacher Ortsteil und der Innenstadt. Der Angeklagte sagt, er sei durch einen Schwächeanfall nach rechts auf den Gehweg geraten. (Foto: Manfred Blendinger)

Es sah aus wie eine Hinrichtung auf offener Straße. Ein Mann fährt einen anderen frontal von hinten an, steigt mit einem Messer in der Hand aus und sticht auf den am Boden Liegenden 17 Mal immer wieder ein. Was geschah am 3. Oktober 2024 um 16.30 Uhr in der Schalkhäuser Straße in Ansbach? Dies will die Große Strafkammer am Landgericht Ansbach aufklären. Am Mittwoch ist der fünfte Verhandlungstag. Die bisher wichtigsten Punkte aus dem Gerichtssaal:

Was vor der Tat geschah

Eine junge Frau aus Ansbach führt mit einem drogensüchtigen Mann eine Beziehung voller Gewalt. Sie erstattet mehrfach Anzeige, zieht diese wieder zurück. Das Angebot auf Hilfe durch eine Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt lehnt sie ab, nachdem eine gemeinsame Tochter geboren wird.

Am 3. Oktober 2024 eskaliert die Situation im Schrebergarten der Familie. Der 29-Jährige schlägt seine Partnerin zu Boden, tritt ihr zweimal mit dem Schuh auf den Kopf und zwingt sie, mit ihr und dem Kind in ihre Wohnung im Ansbacher Stadtteil Schalkhausen zu gehen. Dort gelingt ihr die Flucht zu einer Nachbarin, aus deren Wohnung sie die Polizei alarmiert.

Gegenüber einer Streife schildert sie das Geschehen nach den Aussagen der Beamten weniger drastisch. Die Polizisten belassen es deshalb als Sofortmaßnahmen bei einem Platzverweis und einem dreiwöchigen Kontaktverbot. Der 29-Jährige akzeptiert und macht sich zu Fuß auf den Weg von Schalkhausen zu seiner eigenen Wohnung in Ansbach.

Die 28-Jährige ruft ihre Mutter an und bittet sie, abgeholt zu werden. Sie will eine Nacht mit ihrem Kind bei der Mutter und deren Lebensgefährten verbringen.

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Die Fahrt nach Schalkhausen

Die Mutter muss alkoholbedingt als Fahrerin passen. So setzt sich ihr stocknüchterner Lebensgefährte ans Steuer, die Mutter neben ihn. Kurz vor Schalkhausen kommt dem Auto der 29-Jährige zu Fuß entgegen. Der Lebensgefährte der Mutter wendet, fährt den Fußgänger auf dem Gehweg von hinten um und greift ihn mit einem Messer an.

Die Mutter auf dem Beifahrersitz will von allem nichts bemerkt haben. „Ich habe dauernd nur Tik-Tok auf dem Handy geschaut, ich habe nichts wahrgenommen.“ In einer Sprachnachricht an ihre Tochter unmittelbar nach der Tat hörte sich das ganz anders an. „Wir haben ein sehr großes Problem“, sagte sie über ihren Lebensgefährten. „Er wird gleich von der Polizei abgeholt und kommt jetzt ins Gefängnis.“

Der Richter hatte die Zeugin am ersten Prozesstag gebeten, auf ihrem Handy die Nachrichten mit ihrer Mutter nachzusehen. Die Tochter wischte mehr als drei Minuten über ihr Handy und verkündete dann, es gebe gar keinen Chat mit ihrer Mutter. (Symbolbild: Zacharie Scheurer/dpa)
Der Richter hatte die Zeugin am ersten Prozesstag gebeten, auf ihrem Handy die Nachrichten mit ihrer Mutter nachzusehen. Die Tochter wischte mehr als drei Minuten über ihr Handy und verkündete dann, es gebe gar keinen Chat mit ihrer Mutter. (Symbolbild: Zacharie Scheurer/dpa)

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Was sagt der Angeklagte?

Er ist mit seiner Lebensgefährtin seit über zehn Jahren zusammen. Deren Kind hat er eng begleitet. „Sie ist für mich wie eine eigene Tochter. Ich war für sie da so gut ich nur konnte“, erklärt er. Ihren Partner habe man anfangs wie einen Schwiegersohn behandelt. „Wir haben ihn in unsere Familie aufgenommen.“ Dann sei die Gewalt des Drogensüchtigen deutlich geworden. „Dieser Mann war eine ständige Gefahr.“ Die Polizei habe nicht reagiert. „Er durfte immer wieder von dannen ziehen.“

Als er ihn nach dem erneuten Angriff am 3. Oktober auf der Schalkhäuser Landstraße laufen sah, habe er etwas unternehmen wollen. „Ich dachte, es wird wieder nichts passieren. Ich wollte ihn zur Rede stellen. Aber ich wollte ihn nicht verletzen und nicht mit dem Messer attackieren.“ Dann sei ihm schwarz vor Augen geworden, deshalb sei sein Auto auf den Gehweg geraten. „Ich weiß nicht mehr, wie das Fahrzeug zum Stehen gekommen ist.“

Anschließend habe er nur eine schwammige Erinnerung, dass er zum Messer gegriffen habe. „Ich wollte nie Selbstjustiz ausüben. An diesem Tag war alles zu viel. Ich wollte, dass sie frei atmen kann.“ Nach den Stichen habe ihm der Angegriffene etwas versprochen. „Er meinte, dass er gehen würde.“

Wie konnte das Opfer überleben?

Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier listet in seiner Anklage 17 Messerstiche auf. Warum dies nicht mit dem Tod endete, wird ein rechtsmedizinisches Gutachten zeigen. Am Tatort hatte der Notarzt wenig Hoffnung. „Mit dem Ableben ist zu rechnen“, lautet seine erste Einschätzung, bevor der Rettungshubschrauber zur Uni-Klinik Würzburg abhob. Dort gelang die Rettung.

Hatte der gedrungene Mann mit einem Gewicht von 90 Kilo bei 1,69 Metern Körpergröße reines Glück? Ließ der Täter in letzter Sekunde bewusst von ihm ab? Stoppte er wegen mehrerer Autofahrer, die neben ihm angehalten hatten? Flehte der 28-Jährige mit Erfolg um sein Leben? „Es reicht, es reicht, ich habe genug“, soll er mit letzter Kraft gerufen haben. Augenzeugen hatten ihn nach den Stichen wieder stehend vor dem Täter gesehen, bevor er zusammenbrach.

Der erste Angriff mit dem Auto

„Er hat ihn frontal gerammt“, sagt der Autofahrer, der unmittelbar hinter dem Fahrzeug des Angeklagten war. „Für mich sah es so aus, dass er ihn mit voller Absicht umfahren wollte.“
Der Unfallsachverständige Robert Gutmann untermauerte dies mit einer akribischen Auswertung von Spuren und Testergebnissen aus der Fachwelt. Er verwies die Behauptung des Angeklagten, er habe den Fußgänger wegen eines Schwächeanfalls am Steuer umgefahren, ins Reich der Fabel.

Der Wagen stand auf dem 2,95 Meter breiten Fußweg exakt parallel zur Fahrbahn. Dies sei nur möglich, wenn der Fahrer erst bewusst nach rechts und dann nach links lenkt. Dafür seien maximal 2,2 Sekunden Zeit, so der Sachverständige. Er errechnet aufgrund der Spuren eine Aufprallgeschwindigkeit zwischen 35 und 40 Kilometer pro Stunde. „Der Fußgänger hatte keine Chance zum Ausweichen.“

Hätte das Umfahren tödlich enden können?

Die Richter der Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Matthias Held zogen dafür Dr. Holger Muggenthaler vom Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Jena hinzu. Der Sachverständige für Verletzungsmechanik erläuterte, wie Menschen bei solchen Unfällen erst nach oben geschleudert werden und dann nach vorne vor das Auto.

Die Chance, dies bei der ermittelten Geschwindigkeit zu überleben, liege bei 50 Prozent, sagte er. „Ich würde keinen tödlichen Ausgang erwarten. Aber es kommt immer auf den Einzelfall an. Ein Sturz auf den Kopf ist immer hochriskant, auch auf die A-Säulen eines Autos.“ Häufig landeten Fußgänger bei solchen Abläufen mit dem Kopf auf einer der Säulen zwischen Windschutzscheibe und Seitenscheiben. Nähere Aufschlüsse erhofft sich das Gericht bei der Fortsetzung des Prozesses am Mittwoch von einem rechtsmedizinischen Gutachten.

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