Pflegegrad fürs Kind beantragen - so geht's | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 06.03.2024 17:18

Pflegegrad fürs Kind beantragen - so geht's

Wird der Pflegegrad bei einem Kind festgestellt, hat es Anspruch auf zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung, darunter Hilfsmittel wie zum Beispiel Pflegebett, Rollstuhl oder Sitzhilfen. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)
Wird der Pflegegrad bei einem Kind festgestellt, hat es Anspruch auf zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung, darunter Hilfsmittel wie zum Beispiel Pflegebett, Rollstuhl oder Sitzhilfen. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)
Wird der Pflegegrad bei einem Kind festgestellt, hat es Anspruch auf zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung, darunter Hilfsmittel wie zum Beispiel Pflegebett, Rollstuhl oder Sitzhilfen. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)

Krebs, Mukoviszidose, Asthma: Solche Erkrankungen können auch Kinder und Jugendliche mit Wucht treffen und sie pflegebedürftig machen. Das gilt auch für körperliche und geistige Behinderungen, zum Beispiel als Folge eines Unfalls. 

Was Familien den Alltag dann etwas erleichtert: ein Pflegegrad. Hat die Pflegekasse ihn beim Kind festgestellt, hat es nämlich Anspruch auf zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Familien bekommen dadurch etwa die Möglichkeit, einen Kinder-Pflegedienst zu nutzen oder die Wohnung barrierefrei umzubauen, so die Verbraucherzentrale NRW. Auch auf Hilfsmittel haben pflegebedürftige Kinder Anspruch - vom Pflegebett bis zur Sitzhilfe. 

So stellen Familien einen Pflegeantrag: 

Schritt 1: Der Pflegeantrag 

Einen Pflegeantrag fürs Kind können Eltern bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Sie ist an die zuständige Krankenkasse angegliedert. Die Verbraucherzentrale rät, Kontakt aufzunehmen - die Kasse schickt dann ein Formular für den Pflegeantrag zu. 

Gut zu wissen: Das Formular ist nicht speziell auf Kinder zuschnitten, daher können darin Fragen auftauchen, die nicht zur Situation der Familie passen. Bei Unklarheiten können neben der Pflegekasse auch Pflegeberatungsstellen weiterhelfen. Auf eine Pflegeberatung dort haben Familien sogar einen gesetzlichen Anspruch.  

Auf die lange Bank schieben sollten Familien den Pflegeantrag übrigens nicht: Pflegeleistungen gibt es frühestens ab Beginn des Monats, in dem sie den Antrag stellen, nicht aber rückwirkend für die Zeit davor. 

Schritt 2: Die Pflegebegutachtung

Liegt der Antrag der Pflegekasse vor, wird ein Termin für eine Pflegebegutachtung vereinbart. Dazu kommt ein Gutachter oder eine Gutachterin vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zum Hausbesuch. Meist ist das eine besonders geschulte Pflegekraft. 

Gut vorbereitet sind Familien, wenn sie vorab alle wichtigen Unterlagen zusammengetragen haben: Arzt- und Krankenhausbriefe, Untersuchungsbefunde, das gelbe Vorsorgeheft und den Fragebogen des Medizinischen Dienstes. 

Beim Ausfüllen dieses Formulars gehen Eltern am besten in Ruhe den Tagesablauf des Kindes durch, um ihn möglichst ausführlich zu schildern: Wo liegen die größten Probleme? Wann sind Eltern am meisten gefordert? 

Schritt 3: Der Pflegebescheid 

Nach der Begutachtung fällt die Entscheidung über den Pflegegrad, per Post kommt ein Bescheid. Hat die Kasse den Antrag abgelehnt, können Familien Widerspruch einlegen. 

Dafür sollten sie den Bescheid der Pflegekasse und das Gutachten des Medizinischen Dienstes genau prüfen und zusammentragen, in welchen Punkten sie anderer Meinung sind. Auch dabei können Pflegeberatungen unterstützen 

Informationen speziell für Familien mit pflegebedürftigen Kindern gibt die Verbraucherzentrale NRW auf dem Informationsportal www.pflegewegweiser-nrw.de

© dpa-infocom, dpa:240306-99-243296/2


Von dpa
north