Nur geringes Tollwut-Risiko durch ukrainische Haustiere | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.03.2022 11:09

Nur geringes Tollwut-Risiko durch ukrainische Haustiere

Am Leipziger Hauptbahnhof kommen Geflüchtete aus der Ukraine an. Einige haben auch ihre Haustiere dabei. Das Risiko eines Tollwut-Eintrags schätzt das FLI aber als gering ein. (Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa)
Am Leipziger Hauptbahnhof kommen Geflüchtete aus der Ukraine an. Einige haben auch ihre Haustiere dabei. Das Risiko eines Tollwut-Eintrags schätzt das FLI aber als gering ein. (Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa)
Am Leipziger Hauptbahnhof kommen Geflüchtete aus der Ukraine an. Einige haben auch ihre Haustiere dabei. Das Risiko eines Tollwut-Eintrags schätzt das FLI aber als gering ein. (Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa)

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer Einschleppung der Tollwut durch aus der Ukraine mitgebrachte Haustiere als sehr gering ein.

Die Krankheit komme dort zwar vor und sei in den vergangenen Jahren bei ungeimpften Hunden und Katzen gelegentlich aufgetreten, teilte das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit mit. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Tier mit fehlendem Impfschutz zum Zeitpunkt des Grenzübertritts schon infiziert habe, aber noch keine Symptome zeige, liege aber bei etwa 1 zu 300.000.

Bei gegen Tollwut geimpften Hunden und Katzen - von denen in diesem Zusammenhang weitgehend ausgegangen werden könne - sei die Gefahr einer Einschleppung noch geringer.

Die Bundespolizei hat seit Beginn des russischen Angriffs Russlands auf die Ukraine am 24. Februar mehr als 230.000 Geflüchtete erfasst. Viele von ihnen haben Haustiere wie Hunde und Katzen dabei - wegen der Flucht aber nur selten Papiere über Impfungen der Tiere oder deren Kennzeichnung mit Mikrochips. Grundsätzlich gelten für das Mitbringen von Haustieren in die EU strenge seuchenrechtliche Bestimmungen, um etwa Infektionen mit Tollwut auszuschließen.

Die Bundesländer hatten sich wegen der besonderen Lage vergangene Woche auf ein erleichtertes Verfahren geeinigt. Es reicht seitdem aus, wenn Flüchtlinge, die eine Unterkunft haben, ihre Tiere bei den kommunalen Veterinärbehörden melden. In Sammelunterkünften ist eine gemeinsame Unterbringung von Flüchtlingen und Haustieren nicht möglich, da die Einrichtungen nicht dafür ausgelegt sind.

© dpa-infocom, dpa:220323-99-636501/3

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