München beschließt „Bettensteuer“: Staatsregierungskonflikt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.03.2023 15:12

München beschließt „Bettensteuer“: Staatsregierungskonflikt

Der Eingang zu einem Hotel. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)
Der Eingang zu einem Hotel. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)
Der Eingang zu einem Hotel. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Der Münchner Stadtrat hat am Mittwoch die Einführung einer Übernachtungssteuer für Hotelgäste beschlossen - doch ob und wann sie in Kraft tritt, ist ungewiss. Denn die Staatsregierung will den Kommunen im Freistaat an diesem Donnerstag die Einführung einer solchen „Bettensteuer“ durch eine Änderung im Kommunalabgabengesetz grundsätzlich verbieten. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat für diesen Fall bereits angekündigt, den Klageweg zu beschreiten - und erhält für dieses Vorgehen Unterstützung vom Bayerischen Städtetag.

In München geht es konkret um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste künftig auf ihren jeweiligen Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollen - nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna. In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer schon, in Bayern wäre München hingegen die erste. Die Landeshauptstadt rechnet mit jährlichen Zusatzeinnahmen im mittleren zweistelligen Millionenbereich.

Aktuell ist die Einführung einer Übernachtungssteuer gemäß eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts möglich, wenn keine Landes- oder Bundesgesetze dies untersagen. Daher will die Staatsregierung an diesem Donnerstag auf Initiative der CSU-Fraktion ein Verbot erlassen. „Die Übernachtungspreise in München sind bereits jetzt auf einem außerordentlich hohen Niveau insbesondere bei Messen. Neue zusätzliche Abgaben, die die Preise weiter nach oben treiben, sind daher maximal kontraproduktiv“, begründete dies die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Kerstin Schreyer.

„Nach zehn Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen der Tourismusbranche und der Stadt im Münchner Modell wird damit ohne Not ein erheblicher Standortvorteil gegenüber anderen Destinationen über Bord geworfen“, kritisierte auch die Tourismus Initiative München die aus ihrer Sicht „fatale Fehlentscheidung“. Die Steuer werde bei einem Inkrafttreten zu erheblichen Verlusten der gesamten Tourismusbranche in München führen.

Christian Köning von der Münchner SPD/Volt-Fraktion hingegen monierte: „Das angekündigte Verbot der Bettensteuer durch CSU und Freie Wähler im Maximilianeum ist ein übereiltes Handeln – gegen die Interessen Münchens, getrieben von gut organisierten Lobbyinteressen. Die Staatsregierung versteht nicht, wie sich Tourismus weltweit mit der Tendenz zu mehr Städtereisen entwickelt und beschneidet die kommunale Selbstverwaltung.“

Letzteres verärgert auch die FDP im Stadtrat, die zwar die „Bettensteuer“ an sich ablehnt, die im Raum stehende Klage aber unterstützt. Sie wertet diesen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ebenso wie der Bayerische Städtetag als ein „zutiefst undemokratisch empfundenes Vorgehen der bayerischen Staatsregierung“, wie es Fraktionschef Jörg Hoffmann formulierte.

Noch am Mittwoch hat die Landeshauptstadt die Satzung für die „Bettensteuer“ mit einem Antrag auf Genehmigung an die Regierung von Oberbayern überstellt. Sollte diese die Genehmigung wider Erwarten erteilen, würde die Steuer zum Jahreswechsel in Kraft treten.

© dpa-infocom, dpa:230301-99-788299/3


Von dpa
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