Kinderdepot: Schon mit kleinen Beträgen zum Vermögen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 11.09.2023 04:31

Kinderdepot: Schon mit kleinen Beträgen zum Vermögen

Geld für den Nachwuchs zur Seite zu legen, ist schon mal nicht verkehrt. Besser als in der Spardose ist es aber in einem Depot aufgehoben. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Geld für den Nachwuchs zur Seite zu legen, ist schon mal nicht verkehrt. Besser als in der Spardose ist es aber in einem Depot aufgehoben. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Geld für den Nachwuchs zur Seite zu legen, ist schon mal nicht verkehrt. Besser als in der Spardose ist es aber in einem Depot aufgehoben. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Es müssen gar nicht mal große Beträge sein. Schon 25 Euro im Monat reichen, um langfristig ein kleines Vermögen für den Nachwuchs aufzubauen. Warum also nicht wenigstens einen Teil des Kindergeldes nutzen und es etwa in einen ETF-Sparplan für den Sohn oder die Tochter einzahlen?

So ist mit dem Erreichen der Volljährigkeit womöglich ein Studium, ein längerer Auslandsaufenthalt oder ein erstes Auto drin. Ideal ist es, wenn Eltern zu diesem Zweck schon in den ersten Lebensjahren des Babys ein Kinderdepot eröffnen. Was Sie hierzu wissen müssen.

Was genau ein Kinderdepot ist

Ein Kinderdepot - auch Junior Depot - ist ein normales Wertpapierdepot, das auf den Namen des minderjährigen Kindes eröffnet und meist kostenfrei geführt wird. Dieses Depot dient dem langfristigen Vermögensaufbau des Nachwuchses. Mit dem Depot ist es möglich, verschiedene Anlageprodukte wie Aktien, Fonds und ETFs zu halten und damit über einen längeren Zeitraum zu investieren.

Wer ein Kinderdepot eröffnen kann

„Ein Kinderdepot müssen immer zwingend die sorgeberechtigten Eltern eröffnen“, sagt Eberhard Pilz, Geschäftsführer der Societas Vermögensverwaltung. Einzahlungen können aber auch Dritte wie etwa Paten oder Großeltern übernehmen.

Welche Vorteile ein Kinderdepot hat

Zum einen ist es günstiger als ein reguläres Depot. Zum anderen winken steuerliche Vorteile. Schließlich stehen auch dem Kind ein Sparer-Pauschbetrag (für 2023 sind es 1000 Euro) und ein steuerlicher Grundfreibetrag (für 2023 sind es 10.908 Euro) zu. Bei den meisten Kinderdepots dürften die Erträge unter diesen Schwellen liegen. Die Wertsteigerungen und Erträge lassen sich also in vollem Umfang zur Vermögensmehrung nutzen.

„Zeit spielt eine wichtige Rolle bei der Kapitalbildung. Und ein früher Start ermöglicht es, den Zinseszinseffekt besser auszunutzen“, sagt Felix Scheppe, Vermögensverwalter bei B&K Vermögen. Ein Vorteil ist aber vor allem, dass im Namen des Kindes eine Vorsorge erfolgt, von dem das Kind später profitiert.

Was die Nachteile sind

Eltern sollten sich bewusst sein, dass das Kind als Depotinhaber ab dem 19. Lebensjahr frei über das Kapital verfügen kann. „Insofern sollten sie dem Kind vorher auch etwas Finanzwissen vermitteln, damit mit dem Geld auch etwas Verantwortungsbewusstsein einhergeht“, sagt Titus C. Schlösser, Geschäftsführer des Vermögensverwalters Portfolio Concept.

Ein ETF-Sparplan? Oder besser ein Fondssparplan?

„Die beste Variante ist ein Sparplan mit verschiedenen ETFs, also Indexfonds, auf unterschiedliche Aktienmärkte wie DAX, MDAX, MSCI World oder S&P 500“, sagt Adrian Roestel von der Vermögensverwaltung HRK Lunis. Der große Vorteil von ETFs ist, dass sie vergleichsweise kostengünstig sind und die Entwicklung der einzelnen Märkte eins zu eins abbilden.

Ähnlich sieht es Felix Scheppe. Die Kosten von ETFs seien in der Regel deutlich geringer, da sie passiv verwaltet werden und einen Index nachbilden, während Fonds aktives Management erfordern. „Diese Kosteneinsparungen können sich über einen längeren Anlagehorizont signifikant aufsummieren und zu einem größeren Renditeunterschied führen“, so Scheppe. Bei einem langfristigen Anlagehorizont haben ETFs somit das Potenzial, eine höhere Gesamtrendite zu erzielen, da weniger Kosten von den erzielten Erträgen abgezogen werden.

Wem das Geld im Kinderdepot gehört

Das Geld und Vermögen im Depot ist zu 100 Prozent Eigentum des Kindes. Da die Eltern aber bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die gesetzlichen Vertreter des Kindes sind, haben sie das Geld treuhänderisch zu verwalten und zu mehren. „Ausgaben für den eigenen Lebensunterhalt sind nicht möglich“, sagt Vermögensverwalter Marian Henn von der Allington Investors AG. Auch Entnahmen zugunsten des Kindes sind, wenn überhaupt, nur stark eingeschränkt möglich.

Titus C. Schlösser rechnet ein Beispiel vor: Beim gleichen Startkapital von 1000 Euro und regelmäßigen monatlichen Einzahlungen in Höhe des aktuellen Kindergeldsatzes von 250 Euro ergibt sich bei sechsprozentiger Rendite nach 18 Jahren ein Endbetrag von 98.000 Euro. Die Summe der Einzahlungen liegt hier bei 55.000 Euro, der Wertzuwachs beträgt 43.000 Euro.

© dpa-infocom, dpa:230908-99-124419/5


Von dpa
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