Gut zwei Monate nach dem nächtlichen Zwischenfall im Trainingslager von Hertha BSC muss sich Torwart Marius Gersbeck in Salzburg vor Gericht verantworten. Die österreichische Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen schwere Körperverletzung vor.
Im Falle eines Schuldspruchs nach der Verhandlung am Donnerstag (11.00 Uhr) im Landgericht Salzburg droht dem vom Berliner Fußball-Zweitligisten derzeit suspendiertem Schlussmann laut österreichischem Recht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Gersbeck soll einem 22-Jährigen in der Nacht zum 16. Juli in Zell am See Faustschläge und Tritte versetzt haben. Das mutmaßliche Opfer erlitt demnach Frakturen im Gesicht und ein Lidhämatom. Gersbeck hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. In einer ersten Vernehmung durch die Polizei kurz nach den Geschehnissen hatte er laut Ermittlungsbehörden keine Angaben gemacht. Im August war berichtet worden, Gersbeck habe eine mögliche zivilrechtliche Klage durch eine Einigung mit dem mutmaßlichen Opfer ausgeräumt.
Bislang sind die genauen Ereignisse der Auseinandersetzung in dem Alpen-Urlaubsort nicht bekannt. Medienberichten zufolge kam es zwischen Gersbeck und Einheimischen nach dem Besuch eines Volksfestes zu einem Streit um einen möglichen Fahrraddiebstahl. Gersbeck hatte sich laut Hertha BSC zu dieser Tageszeit unerlaubt aus dem Teamhotel entfernt.
Bei Hertha BSC hatte es in den Club-Gremien zuletzt unterschiedliche Auffassungen über den weiteren Umgang mit dem bei den Fans beliebten Gersbeck gegeben. Dem Vernehmen nach soll Präsident Kay Bernstein nach Möglichkeiten gesucht haben, den Schlussmann, der in Jugendjahren selbst in der Fan-Kurve im Olympiastadion stand, weiter beschäftigen zu können.
Gersbeck war erst für die neue Saison vom Karlsruher SC zu seinem Jugendverein nach Berlin zurückgekehrt und sollte die junge Mannschaft auf dem erhofften Weg zurück in die Bundesliga anführen.
© dpa-infocom, dpa:230927-99-350559/2