Haftstrafen für Anhänger der rechtsextremen „Oath Keepers“ | FLZ.de

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Veröffentlicht am 03.06.2023 02:58

Haftstrafen für Anhänger der rechtsextremen „Oath Keepers“

Mitglieder der rechtsextremen Miliz „Oath Keepers“ stehen am US-Kapitol. (Foto: Manuel Balce Ceneta/AP/dpa)
Mitglieder der rechtsextremen Miliz „Oath Keepers“ stehen am US-Kapitol. (Foto: Manuel Balce Ceneta/AP/dpa)
Mitglieder der rechtsextremen Miliz „Oath Keepers“ stehen am US-Kapitol. (Foto: Manuel Balce Ceneta/AP/dpa)

Fast zweieinhalb Jahre nach dem Sturm auf das US-Kapitol in Washington sind vier weitere Mitglieder der rechtsextremen Miliz „Oath Keepers“ zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie waren bereits im Januar unter anderem der aufrührerischen Verschwörung für schuldig befunden worden - ein in der Justizgeschichte des Landes nur sehr selten angewandter Straftatbestand. Das US-Justizministerium teilte am Freitag mit, die vier Männer müssten nun zwischen drei bis viereinhalb Jahren ins Gefängnis. Der Gründer der Miliz war Ende Mai zu 18 Jahren verurteilt worden - die bislang härteste Strafe im Zusammenhang mit dem Sturm auf das US-Kapitol.

Anhänger des damaligen abgewählten Präsidenten Donald Trump hatten am 6. Januar 2021 das Gebäude des Parlaments in Washington erstürmt, um zu verhindern, dass der Wahlsieg des Demokraten Joe Biden vom November 2020 bestätigt wird - mehrere Menschen kamen ums Leben. Die Attacke auf das Herz der US-Demokratie erschütterte das Land. Trump hatte seine Anhänger zuvor in einer Ansprache angestachelt.

Die Beweise zeigten, dass die vier nun zu Gefängnisstrafen verurteilten Männer ein Komplott geschmiedet hatten - mit dem Ziel, den demokratischen Machtwechsel nach der Präsidentenwahl 2020 mit Gewalt zu verhindern, teilte das Justizministerium mit. Dazu hätten sie unter anderem eine „schnelle Eingreiftruppe“ zusammengestellt. Ab Dezember 2020 hätten die Männer gemeinsam mit anderen über verschlüsselte Kommunikationswege die Reise nach Washington geplant und auch Waffen und Schutzausrüstung organisiert.

Die Anwälte der Männer hatten während des Prozesses argumentiert, dass die Angeklagten keine Verschwörung geplant hätten und nur dem Anführer der Miliz gefolgt seien. Der Straftatbestand der Verschwörung ist nicht leicht zu belegen. Dafür muss die Anklage nachweisen, dass zwei oder mehr Menschen sich verschworen haben, um die Regierung der USA zu stürzen oder um sich mit Gewalt ihrer Autorität zu widersetzen.

© dpa-infocom, dpa:230602-99-923566/3


Von dpa
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