Flugabsage: Diese Tools prüfen Ansprüche nach Annulierung | FLZ.de

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Veröffentlicht am 27.07.2022 12:55

Flugabsage: Diese Tools prüfen Ansprüche nach Annulierung

Absagen und kein Ende: Streikbedingt hat die Lufthansa am Mittwoch zahlreiche Flüge annuliert. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-tmn)
Absagen und kein Ende: Streikbedingt hat die Lufthansa am Mittwoch zahlreiche Flüge annuliert. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-tmn)
Absagen und kein Ende: Streikbedingt hat die Lufthansa am Mittwoch zahlreiche Flüge annuliert. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-tmn)

Nicht nur bei Verspätungen, sondern auch bei Flugabsagen haben Reisende bestimmte Rechte - die sind beispielsweise in der EU-Fluggastrechteverordnung festgeschrieben.

Betroffene Flugreisende können von der jeweiligen Airline entweder Ersatzbeförderung, gegebenenfalls auch Betreuungsleistungen und eine Entschädigung verlangen. Oder sie entscheiden sich, auf die Reise zu verzichten. Dann steht ihnen die Erstattung des Flugpreises zu.

Welche Ansprüche im individuellen Fall bestehen, kann man zunächst einmal selbst prüfen. Etwa mit der kostenlosen Flugärger-App der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen oder in jedem Browser mit dem Flugprobleme-Tool des Europäischen Verbraucherzentrums.

Doch längst nicht immer zahlen Fluggesellschaften berechtigte Entschädigungen anstandslos aus, oder machen es Reisenden einfach, von ihrem Wahlrecht bei einer Annullierung (Rückerstattung oder anderweitige Beförderung) Gebrauch zu machen.

Theorie und Praxis bei der Einforderung der Rechte gehen nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen manchmal stark auseinander.

Der Rat: Die Schriftwechsel und Telefonate, die man mit der Airline austauscht, sollte man aufheben beziehungsweise dokumentieren. Dies kann helfen, wenn sich Reisende externe Hilfe holen.

Sei es etwa bei einem Anwalt, bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), bei Verbraucherschützern oder bei Portalen wie Fairplane, Euclaim, Flightright oder Airhelp, die auf Provisionsbasis oder mit Servicegebühren arbeiten.

© dpa-infocom, dpa:220727-99-173378/2

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